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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Isabella Holz

Die Entwicklung der Verbraucherpolitik

Die Verbraucherpolitik der Europäischen Union wurde mit dem Aufbau und der Vollendung des Binnenmarktes schrittweise auf- und ausgebaut. In den 70er Jahren setzte sich in Europa zunehmend die Einsicht durch, dass auch der Verbraucherschutz für eine höhere Lebensqualität große Bedeutung hat. Die Debatte um Verbraucherinteressen wurde durch Lebensmittelskandale um Schwermetallrückstände, gepanschtes Olivenöl u.a. intensiviert.

Das Jahr 1975 schließlich ist das Geburtsjahr der EU-Verbraucherpolitik: Die Europäische Kommission präsentierte das erste Aktionsprogramm zum Schutz der Verbraucher. Die Grundlage für die gemeinsame Politik bildeten fünf fundamentale Rechte:

  • Recht auf Schutz von Gesundheit und Sicherheit
  • Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen
  • Recht auf Unterrichtung und Bildung
  • Recht auf Vertretung
  • Recht auf Wiedergutmachung erlittenen Schadens

Diesem Anspruch tragen mittlerweile rund neunzig verbraucherrelevante Richtlinien und Verordnungen Rechnung: Eine erste bedeutende Richtlinie verbot irreführende Werbung und missbräuchliche Verbraucherverträge. Außerdem wurden Warenrückgabe und Garantieleistungen geregelt. In den 90ern folgten Standards für sicheres Kinderspielzeug und zur Möbelherstellung.

Der Begriff "Verbraucher" findet sich zum ersten Mal in der Einheitlichen Europäischen Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Der Maastrichter Vertrag machte die Verbraucherpolitik dann zu einer "richtigen" Gemeinschaftspolitik. Dies verlieh ihr neuen Schwung: In den folgenden Jahren entstanden mehrere Grünbücher mit Vorschlägen für neue Regelungen (beispielsweise im Bereich Finanzdienstleistungen oder Lebensmittelrecht).

Mitte der 90er Jahre verlagerte sich der Schwerpunkt der Verbraucherpolitik, bedingt durch Globalisierung, die Informationsgesellschaft und Erfolgen in der Biotechnologie, auf die Bereiche Finanzdienstleistungen, Unterstützung von Ländern Osteuropas und der Dritten Welt, Lebensmittelsicherheit und Aufklärung der Verbraucher.

Mit der BSE-Krise trat das Thema Lebensmittelsicherheit weiter in den Vordergrund. Eine weitere Konsequenz des Skandals war der Umbau der damaligen Generaldirektion XXIV- sie war fortan nicht mehr nur für die Verbraucherpolitik, sondern auch für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zuständig.

Der Vertrag von Amsterdam bestätigte die grundsätzlichen Ziele der Verbraucherpolitik, auf denen mehrere Aktionspläne, so genannte Verbraucherpolitische Strategien aufbauen. Die aktuelle Verbraucherpolitische Strategie (2002-2006) verfolgt drei Ziele:

  • Ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau,
  • Die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher und
  • Eine angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik.

Erstveröffentlichung am 10.5.2004