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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Svenja Friedrich
 

Die Akteure der Verkehrspolitik

Die Europäische Kommission

Die Kommission besitzt in verkehrspolitischen Angelegenheiten das Initiativrecht und kann dem Rat und dem Europäischen Parlament Vorschläge für neue Rechtsakte unterbreiten. Sie entwickelt Initiativen und Programme und überwacht die Umsetzung der in den Verträgen festgelegten Bestimmungen. Somit kann die Kommission die Entwicklungsrichtung der Verkehrspolitik entscheidend mitgestalten.

Hauptverantwortlich für die Entwicklung und Durchführung der verkehrspolitischen Maßnahmen ist die Generaldirektion (GD) "Verkehr und Energie" unter Leitung des französischen EU-Kommissars Jacques Barrot. In der GD bearbeiten vier der zehn Direktorate das Politikfeld Verkehr. Momentan befasst sich die GD vor allem mit der Verwirklichung der im aktuellen Weißbuch beschlossenen Maßnahmen.

Ein spezieller Experten-Ausschuss berät die Kommission in verkehrspolitischen Angelegenheiten. Sobald die Kommission den Ausschuss konsultieren möchte, ruft der Präsident des Ausschusses dessen Mitglieder ein.

Der Ministerrat

Bei der Verabschiedung eines Rechtsakts in der Verkehrspolitik ist der Ministerrat auf einen Vorschlag der Kommission angewiesen. Gemäß dem Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-Vertrag) fällt der Ministerrat Entscheidungen gleichberechtigt mit dem Europäischen Parlament. Er berät über die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Vorschläge der Kommission: entweder billigt er sie mit qualifizierter Mehrheit oder formuliert einen gemeinsamen Standpunkt, der dem Parlament zur erneuten Verabschiedung vorgelegt wird. In dem Fall, dass sich Ministerrat und Parlament nicht einigen können, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen um einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament besitzt in der Verkehrspolitik das Mitentscheidungsrecht. Somit muss es allen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen im Bereich der Verkehrspolitik zustimmen. Billigt eine Mehrheit den Gesetzesentwurf, kann er dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung übergeben werden.

Das Parlament hat einen eigenen Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr gebildet. Der Ausschuss besteht aus 49 Mitgliedern und widmet sich den gemeinsamen Regelungen für Verkehr und der Durchführung und Entwicklung der Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T). Darüber hinaus beschäftigt er sich auch mit der Bereitstellung von Dienstleistungen, den Beziehungen zu Drittländern und Internationalen Organisationen sowie der Verkehrssicherheit.

Der Europäische Gerichtshof

Der EU-Vertrag weist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) keine direkten Funktionen in der Verkehrspolitik zu. Trotzdem trägt der EuGH mit seiner Rechtsprechung entscheidend zur Entwicklung des Verkehrsbinnenmarktes bei. Den größten Einfluss hatte bislang das so genannte Untätigkeitsurteil vom 22.Mai 1985 (Rs. 13/83 Parlament./.Rat): das Europäische Parlament hatte wegen des Fehlens einer gemeinsamen Verkehrspolitik geklagt und Recht erhalten.

Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

Bevor die EU eine endgültige Entscheidung in der Verkehrspolitik trifft, müssen der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen gehört werden. Sie haben allerdings nur eine beratende Funktion und kein Klagerecht vor dem EuGH.

Die Agenturen EASA, EMSA und ERA

Im Bereich Verkehrspolitik gibt es drei wichtige Agenturen:

  • die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Ihre Aufgabe ist, sich für hohe Standards in der zivilen Flugsicherheit und für Umweltverträglichkeit im Flugverkehr einzusetzen;
  • die Europäische Agentur für Sicherheit des Seeverkehr (EMSA): Sie unterstützt die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit in europäischen Gewässern und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten;
  • die Europäische Eisenbahnagentur (ERA): Sie hatt die Aufgabe, die Eisenbahninfrastruktur zu überwachen und die Umsetzung von Sicherheit und Interoperabilität der einzelstaatlichen Schienensysteme zu unterstützen.

EASA, ERA und EMSA beraten die Kommission bei der Erarbeitung von Rechtsakten, der Überwachung ihrer Umsetzung und der Bewertung von Maßnahmen. Sie haben also keine Entscheidungsbefugnisse, sondern können der Kommission nur Vorschläge unterbreiten. Eine weitere Aufgabe von der Agenturen besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Verpflichtungen zu unterstützen, die ihnen internationale Organisationen auferlegt haben. Darüber hinaus überwachen und kontrollieren sie ihnen zugewiesene Bereiche und sind Ansprechpartner für Drittstaaten.

Internationale Organisationen

Aber auch internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Zivilen Luftverkehr (IACO), die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) oder die Europäische Organisation für Sicherheit im Flugverkehr (Eurocontrol) sind an der Verkehrspolitik interessiert. Sie erlegen der EU spezielle Verpflichtungen auf. So darf beispielsweise kein Schiff einen EU-Hafen anlaufen, das nicht den Sicherheitsstandards der IMO entspricht, also keinen IMO-Code sichtbar angebracht hat. Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) nimmt mit der Entstehung einer EU-Raumfahrtpolitik zu.

Zuletzt aktualisiert am 20.3.2007