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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Svenja Friedrich
 

Die Instrumente der Verkehrspolitik

Die Instrumente der Verkehrspolitik sind die Handlungen, die auf die Realisierung der Ziele im Verkehrssektor gerichtet sind. In dieser Politik können also auch Instrumente anderer Politikbereiche, etwa der Regionalpolitik, eingesetzt werden um das Ziel zu erreichen.

Konkurrierende Zuständigkeit und Subsidiarität

Die Aktionen der EU wird im Bereich der Verkehrspolitik durch das Prinzip der Subsidiarität (Art. 5 EG-Vertrag) begrenzt. Die EU darf also nur dann in Aktion treten, wenn dies bessere Ergebnisse verspricht als nationales Handeln. Oder auch wenn wegen einer fehlenden Koordinierung die Gefahr besteht, dass die Verkehrsunternehmen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten ungleich behandelt werden. Letztlich bedeutet dies, dass die Verkehrspolitik nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Die Mitgliedstaaten können somit nach Inkrafttreten eines gemeinschaftlichen Rechtsakts nationale Bestimmungen anwenden oder ergreifen. Die Mitgliedstaaten haben also einen ziemlich großen Handlungsspielraum.

Vorschriften im Bereich Wettbewerb

Im Bereich des Straßen-, See- und Eisenbahnverkehr sowie im Flugverkehr gelten die Anti-Trust-Gesetze, die den Wettbewerb im Verkehrssektor sicherstellen. Zudem gibt es hier Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Überwachung und Kontrolle

Auch in der Umsetzung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen sind Überwachung und Kontrolle wichtig. Um die Verpflichtungen, die von internationalen Organisationen auferlegt werden, einzuhalten, führen die europäischen Agenturen EASA, EMSA und ERA regelmäßig Kontrollen durch. Im Bereich des zivilen Flugverkehrs wird die Verkehrssicherheit zudem durch die Europäische Organisation für Sicherheit im Luftverkehr (Eurocontrol) kontrolliert. Überwachung und Kontrolle geschieht aber auch im Rahmen anderer Politikfelder, beispielsweise durch die Europäische Umweltagentur.

Projektvorhaben und Förderprogramme

Im Rahmen von RTD-Maßnahmen (RTD = Forschung und technologische Entwicklung) hat die EU verschiedene Programme und Projekte ins Leben gerufen, deren Erkenntnisse dem Verkehr ebenso dienen wie anderen Politikbereichen. Beispiele für solche Forschungsvorhaben sind die Programme RACE (Entwicklung der Integrierten Breitband-Kommunikation zur Datenübermittlung) und ESPRIT (Europäisches Programm für Informationstechnologien).

Darüber hinaus gibt es auch das Transport RTD Programm, das sich speziell mit verkehrspolitischen Belangen wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Energie und Umwelt auseinandersetzt. Sämtliche RTD-Maßnahmen werden durch das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (FP7) finanziert.

Im Bereich der Satellitennavigation arbeitet die EU an Galileo, das ein System zur genauen Bestimmung des Standorts und der Zeit komplementär zum GPS-System wird. In der ersten Phase des Programms (2002-2005) wurden die Systemkomponenten entwickelt. 2006 hat die zweite Phase begonnen, in der die Satelliten im Orbit plaziert und 2008 schließlich ihre Arbeit aufnehmen sollen.

Aufgrund der Verflechtung zwischen Verkehr und Umwelt sind auch Maßnahmen der EU-Umweltpolitik von Bedeutung für die Verkehrspolitik. Ein Beispiel für die vielfältigen Maßnahmen ist das EURO-Programm (EURO-4, 2005-2007), das Emissionsbegrenzungen für Dieselfahrzeuge regelt und in verschiedenen Phasen den Grenzwert verringert. Die EU fördert auch den Vertrieb umweltfreundlicher Autos und setzt sich für die Verwendung von Biokraftstoffen ein. Zudem hat die Kommission im Jahr 2002 beschlossen, eine gesonderte Steuerkategorie für Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke einzuführen. Ab 2010 soll europaweit ein einheitlicher Steuersatz gelten und gleichzeitig die Mindeststeuersätze für Dieselkraftstoff und Benzin einander angeglichen werden.

Finanzierungsinstrumente

Für Projekte und Maßnahmen, die der Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) dienen, stellt die EU auch finanzielle Mittel bereit - gemäß Ratsentscheidung 2236/95/EC vom 18. September 1995. Die Mittel stehen Projekten im Bereich Verkehr, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung und werden innerhalb von spezifischen Programme koordiniert.

  • Das Programm Marco Polo II unterstützt zwischen 2007 und 2013 TEN Projekte und den kombinierten Verkehr. Es verfügt über 400 Millionen Euro.
  • Der Kohäsionsfonds, eigentlich ein Element der Regional- oder Strukturpolitik, unterstützt Projekte der Verkehrsinfrastruktur mit finanziellen Mitteln (Art.161 EG-Vertrag). Anspruch auf eine Förderung durch diesen Fonds haben nur Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt.
  • Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der auch zum Instrumentarium der Regional- oder Strukturpolitik gehört, finanziert Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Diese werden zur Entwicklung lokaler Projekte, zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Schaffung von Mobilität unter den Arbeitnehmern benötigt.
  • Infrastrukturelle und verkehrspolitische Initiativen und Projekten finanziert auch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI). Unter ENPI fallen die Mittelmeeranrainerstaaten, Ukraine, Moldawien und Belarus, die Länder des südlichen Kaukasus und Russland.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Für die Erhebung von Verkehrstarifen (z.B. Mautgebühr für LKWs) gibt es in der EU einen allgemeinen Rahmen, den die so genannte Eurovignetten-Richtlinie (Richtlinie "Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge") vorgibt. Wenn ein EU-Mitgliedstaat beispielsweise eine Mautgebühr einführen möchte, muss er dabei eine bestimmte Gebühren-Obergrenze einhalten und die Maut für alle Autobahnen geltend machen. Die Einnahmen durch Verkehrstarife sind nicht zweckgebunden. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, was er mit dem Geld macht. Die Einnahmen sollten jedoch in die Verkehrsnetze fließen.

Beziehungen zu Drittstaaten

Mit Hilfe von Kooperationen mit Drittstaaten hat die EU bislang wichtige Fortschritte in der Verkehrspolitik erzielt. Auf der Basis von Regelungen der Marktzugangs- und Preisregulierung sowie sicherheitstechnischen Wettbewerbsbedingungen konnte die EU den Transit und die Verbindung von Verkehrsnetzen vereinbaren. Die EU hat diese Regelungen im Rahmen von internationalen Organisationen oder durch bilaterale Abkommen getroffen. Inzwischen bestehen beispielsweise Abkommen mit den EFTA-Staaten und Regelungen mit Rumänien und Bulgarien sowie den Balkanstaaten.

Um verkehrsspezifische Probleme und Entwicklungen besser zu koordinieren, berät sich die EU mit den betroffenen Ländern, internationalen Organisationen und Interessenbänden regelmäßig auf der Gesamteuropäischen Verkehrskonferenz. Darüber hinaus hat die EU speziell mit den Anrainerstaaten des Mittelmeers eine verkehrspolitische Zusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Kooperation aufgebaut (Europa-Mittelmeer-Konferenz).

Zuletzt aktualisiert am 20.3.2007