In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Svenja Friedrich
 

Die rechtlichen Grundlagen der Verkehrspolitik

Gemäß Artikel 3 EG-Vertrag ist die Verkehrspolitik ein fundamentaler Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft und des Binnenmarktes. Die grundlegenden Prinzipien der Verkehrspolitik hat der Vertrag von Rom (1957) erstmals festgehalten. Art. 70-80 EG-Vertrag bilden heute die rechtliche Grundlage. Weitere Regelungen für die transeuropäische Verkehrsinfrastruktur werden in Art. 154-156 EG-Vertrag festgehalten. Nach Art. 251 EG-Vertrag gilt in der Verkehrspolitik grundsätzlich das Mitentscheidungsverfahren, allerdings nicht für Bestimmungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Lebensstandard und die Beschäftigung haben. In einem solchen Fall wird eine Entscheidung mit dem Konsultationsverfahren und Einstimmigkeit im Rat herbeigeführt.

Der Acquis Communautaire im Bereich Verkehr besteht aus zahlreichen Verordnungen und Richtlinien. Heute basiert die nationale Gesetzgebung auf europäischen Rechtsvorschriften und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die das Gemeinschaftsrecht interpretieren.

Veröffentlicht am 21.11.2005