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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tatjana Range
 

Die Wettbewerbspolitik der EU

Die europäischen Verträge errichten den Wirtschaftsraum der EU als offene Marktwirtschaft, in der freier Wettbewerb herrscht. Die europäische Wettbewerbspolitik zielt darauf ab, unverfälschten Wettbewerb herzustellen, aufrechtzuerhalten und dies auch zu garantieren. Sie ist eng verzahnt mit dem Binnenmarkt. Die vier Grundfreiheiten (Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr) sind neben dem Prinzip der Nichtdiskriminierung und dem EG-Wettbewerbsrecht wesentliche Bestandteile der europäischen Wirtschaftsordnung.

Wettbewerb ist nur mit einem Bekenntnis zum Markt möglich. Nur er kann über den Preismechanismus die effiziente Verteilung von Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Damit unvereinbar sind Wettbewerbsbeschränkungen, die z.B. durch Monopol-, Oligopolstellungen, Preisabsprachen oder staatliche Eingriffe entstehen. Jedoch sind auch Ausnahmen möglich: Wenn es beispielsweise darum geht, Güter oder Dienstleistungen bereitzustellen, die von erheblichem öffentlichen Interesse sind.

Wettbewerb ist ein grundlegender Mechanismus der Marktwirtschaft: Er stellt dem Angebot die Nachfrage gegenüber. Freier Wettbewerb veranlasst alle Anbieter dazu, einen guten Ausgleich zwischen Qualität und Preis zu erzielen, um die Nachfrage am besten und effizientesten zu befriedigen. Wirksamer Wettbewerb setzt voraus, dass auf dem Markt voneinander unabhängige Anbieter existieren, die gegeneinander Wettbewerbsausdruck ausüben. Deshalb verbietet das Wettbewerbsrecht Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen.

Allerdings greift das Gemeinschaftsrecht im Bereich der Wettbewerbspolitik erst dann, wenn wettbewerbswidrige Praktiken den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. So hat die Vereinbarung zwischen Bäckereien über die Festsetzung des Brotpreises in einer Stadt keine Relevanz für den europäischen Binnenmarkt. Deshalb würde in diesem Fall nationales und nicht europäisches Wettbewerbsrecht angewendet.

Es gibt vier große Tätigkeitsbereiche der Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft:

  1. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen und der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (Vereinbarungen über die Festsetzung von Preisen zwischen Wettbewerbern)
  2. Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse (Fusion zwischen zwei großen Unternehmensgruppen, die zur Marktbeherrschung führt)
  3. Liberalisierung der durch Monopole geprägten Wirtschaftszweige (Öffnung des Telekommunikationssektors für den Wettbewerb)
  4. Kontrolle der staatlichen Beihilfen (Untersagung einer Beihilfe für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit eines Unternehmens in Schwierigkeiten, das keinerlei Aussicht auf Gesundung hat)

Erstveröffentlichung am 2.2.2004
aktualisiert am 8.5.2006