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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tatjana Range
 

Die Akteure der Wettbewerbspolitik

Die EU-Kommission

Die Kommission ist neben den nationalen Regierungen der wichtigste Akteur im Bereich der Wettbewerbspolitik. In ihrer Rolle als "Hüterin der Verträge" sichert sie das ordnungsgemäße Funktionieren des freien Wettbewerbs und somit das marktwirtschaftliche Fundament der europäischen Wirtschaftsordnung. Im Zuge des Binnenmarktprogramms hat die Kommission nationale Monopole - beispielsweise in den Bereichen Telekommunikation und Energie - in den Wettbewerb zurückgeführt. Sie wird grundsätzlich tätig, wenn Absprachen zwischen Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen den innergemeinschaftlichen Wettbewerb bedrohen.

Die Kommission teilt ihre Zuständigkeit in einigen Fällen mit nationalen Gerichten und Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten (Art. 81 und 82 EGV). Die meisten Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Wettbewerbsgesetze und -vorschriften über Kartelle, den Missbrauch beherrschender Stellungen und Fusionen. In anderen Fällen ist die Kommission allein zuständig: Sie kontrolliert Unternehmenszusammenschlüsse mit gemeinschaftsweiter Bedeutung und überwacht die Vergabe staatlicher Beihilfen.

Die Befugnis der Kommission ist ausschließlich, wenn es in den Rechtstexten ausdrücklich so vorgesehen ist. Im Bereich der großen Unternehmenszusammenschlüsse haben sich die Mitgliedstaaten für den Grundsatz einer alleinigen Zuständigkeit der Kommission entschieden. Auch die Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nur durch eine supranationale und unabhängige Behörde erfolgen, die über die Unrechtmäßigkeit der von den Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen befinden kann.

Die Kommission wäre ein zahnloser Papiertiger, wenn ihr keine Sanktionsmittel zur Verfügung stehen würden. Sie hat die Möglichkeit, Entscheidungen zu erlassen und Zwangsmaßnahmen zu verhängen. So kann die Kommission bei Kartellen nicht nur eine Vereinbarung untersagen, sondern auch Geldbußen gegen die an derartigen Vorgehensweisen beteiligten Unternehmen festsetzen. Die Geldbußen können eine Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes der betreffenden Unternehmen annehmen. Auch bei den staatlichen Beihilfen kann die Kommission verfügen, dass die Unternehmen zu Unrecht gewährte Beihilfen zurückzahlen müssen.

Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Wettbewerb für die Wettbewerbspolitik zuständig. Ihr steht seit Ende 2004 die EU-Kommissarin Neelie Kroes vor.

Europäischer Gerichtshof

Um den Unternehmen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Rechtssicherheit zu gewähren, können betroffene Unternehmen sowohl vor dem Gericht erster Instanz als auch vor dem EuGH gegen Entscheidungen der Kommission klagen.

EU-Ministerrat

Der Rat entscheidet auf Vorschlag der Kommission über Verordnungen oder Richtlinien, dabei ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist im Bereich der EU-Wettbewerbspolitik kein zentraler Akteur. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sieht hier lediglich eine Anhörung des EP vor.

Erstveröffentlichung am 2.2.2004
aktualisiert am 8.5.2006