In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tobias Daniel
 

Die Akteure der Wirtschafts- und Währungspolitik

Europäische Zentralbank (EZB)

Die EZB wurde offiziell am 1. Juni 1998 errichtet und löste das Europäische Währungsinstitut ab, dass in der zweiten Stufe der WWU die Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung vorbereitete. Die Gründung der Zentralbank markiert einen wichtigen Schritt in der Geschichte der europäischen Integration, da die Teilnehmerstaaten an der WWU einen wesentlichen Teil ihrer Souveränität in der Währungspolitik an die EZB abgegeben haben. Gemeinsam mit den nationalen Notenbanken der 25 EU-Staaten bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Die EZB besteht aus drei Organen:

  • Dem Direktorium gehören der Präsident, der Vizepräsident und vier weitere Mitglieder an. Es ist verantwortlich für die Geldpolitik gemäß der Leitlinien und Entscheidungen des Rates. Die Mitglieder werden für acht Jahre von den EU-Staats- und Regierungschefs ernannt.
  • Dem EZB-Rat gehören das Direktorium und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aus den Euro-Teilnehmerstaaten sowie ohne Stimmrecht der Präsident des ECOFIN-Rates und ein Mitglied der Kommission an. Der Rat ist das oberste Beschlussorgan im ESZB. Er erlässt die maßgeblichen Leitlinien, Entscheidungen und Verordnungen für die Geldpolitik.
  • Dem Erweiterte EZB-Rat gehören zudem auch alle Präsidenten der nationalen Notenbanken an.
Die EZB ist in ihrer Unabhängigkeit durch die Bestimmungen im EG-Vertrag und ihre Satzung besonders geschützt. Demnach besitzt sie ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof und hat einen eigenen Haushalt. Hinsichtlich einer effizienten Mittelverwaltung wird sie nur vom Europäischen Rechnungshof überprüft. Entscheidungen, welche die Wechselkurspolitik und die Außenwirtschaftsbeziehungen betreffen, werden jedoch gemeinsam mit dem ECOFIN-Rat getroffen.

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

Das ESZB wurde im Juni 1998 etabliert. Vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu sichern. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen:

  • Planen und Durchführen der Geldpolitik der Gemeinschaft;
  • Durchführen der Devisengeschäfte;
  • Verwalten der Währungsreserven;
  • Förderung eines funktionierenden Zahlungsverkehrs;
  • Aufsicht der Kreditinstitute.

Das ESZB nahm seine Arbeit satzungsgemäß mit dem Beginn der WWU auf.

ECOFIN-Rat und Eurogruppe

Zentrales Gremium für die Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik ist der ECOFIN-Rat ("Economic and Financial"), in dem alle 25 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Dieser tagt einmal im Monat.

Innerhalb diesem Gremium erörtern die Wirtschafts- und Finanzminister der zwölf an der WWU teilnehmenden Staaten Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer besonderen Verantwortung für die gemeinsame Währung stehen. Seit ihrer Gründung 1997 hat sich sie Eurogruppe zum wichtigsten finanzpolitischen Gremium in der Währungspolitik entwickelt. Darin bereiten die EU-Finanzminister informell die formale Tagung aller Finanzminister zentrale Entscheidungen zum Stabilitätspakt vor, diskutieren mit der EZB und stimmen ihre Wirtschaftspolitik untereinder sowie mit dem EU-Währungskommissar ab.

Nach der EU-Erweiterung sind die zwölf Mitglieder der Eurogruppe nun innerhalb des ECOFIN-Rates klar in der Minderheit. Um dem informellen Gremium mehr Profil nach außen zu geben, soll das Amt eines Vorsitzenden - auch "Mr. Euro" genannt - eingerichtet werden. Seine Amtszeit soll zweieinhalb Jahre betragen möglicherweise bereits 2005 geschaffen werden. Entsprechende Pläne will die niederländische EU-Ratspräsidentschaft im Herbst vorlegen. Als Favorit für dieses Amt gilt derzeit der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker, der auch das Amt des Finanzministers seines Landes inne hat.

Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) wurde bereits durch die Römischen Verträge 1957 eingerichtet. Seine Aufgabe: er soll die Interessen der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. Durch den Ausschuss erhalten diese Gruppen die Möglichkeit, sich innerhalb der EU vor allem an der Verwirklichung des Binnenmarktes und somit auch am europäischen Integrationsprozess zu beteiligen.

Die Mitglieder des WSA sind in drei Gruppen organisiert:

  • Arbeitnehmer;
  • Arbeitgeber;
  • Verschiedene Interessen: freie Berufe, Landwirtschaft, Genossenschaften, Handelskammern und Verbraucherverbände.

Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Ausschusses für zwei Jahre ein Präsidium, dass sich aus 36 Mitgliedern (zwölf pro Gruppe) zusammensetzt. Ihm stehen ein Präsident und zwei Vizepräsidenten vor, die abwechselnd aus einer der drei Gruppen gewählt werden.

Erstveröffentlichung am 12.7.2004