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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tobias Daniel
 

Die Chronologie der EU-Wirtschafts- und Währungspolitik

1969: Der EG-Gipfel in Den Haag fordert den Ministerrat und die Kommission auf, einen Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion aufzustellen. Aus diesem Anlass wird ein Ausschuss unter dem Vorsitz von Pierre Werner gegründet.

1970: Im Oktober wird der sogenannte "Werner-Plan" vorgelegt. Er sieht die Einführung einer gemeinsamen Währung in drei Stufen bis 1980 vor.

1972: Am 21. März wird der Europäische Währungsbund (Währungsschlange) gegründet. Die Wechselkurse dürfen nur noch höchstens 2,25 Prozentpunkte voneinander abweichen. Zusätzlich wird eine Abweichung von 2,25 Prozentpunkten vom Dollar-Leitkurs vereinbart.

1973: Aufgrund wirtschaftlich gegensätzlicher Standpunkte zwischen den Mitgliedstaaten, dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems und dem Ölpreis-Schock scheitert der erste Versuch einer Wirtschafts- und Währungsunion.

1979: Mit dem ECU als neue Europäische Währungseinheit tritt am 13. März das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft.

1989: Der Europäische Rat nimmt am 27. Juni in Madrid den Delors-Bericht an, der die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Stufen vorsieht.

1990: Die erste Stufe der WWU tritt am 1. Juni in Kraft:

  • der Geld- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten wird liberalisiert;
  • die Wirtschaftspolitik der EG-Staaten soll intensiver koordiniert und überwacht werden;
  • die Zusammenarbeit der Notenbanken soll im Ausschuss der Zentralbankpräsidenten verstärkt werden

1992: Der Vertrag von Maastricht regelt die Schaffung der WWU in drei Stufen bis 1999.

1993: Nach Turbulenzen innerhalb des EWS erweitern die Wirtschafts- und Finanzminister die Schwankungsbreite der Währungen von 2,25 auf 15 Prozentpunkte.

1994: Am 1. Januar tritt die zweite Stufe der WWU in Kraft. In Frankfurt/Main wird das Europäische Währungsinstitut als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) errichtet.

1997: Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie dem Wechselkursmechanismus wird die rechtliche Grundlage für den Euro geschaffen.

1998: Alle noch ausstehenden praktischen Maßnahmen zur Einführung des Euro werden verabschiedet. Zudem wird die Europäische Zentralbank gegründet. Es wird mit der Herstellung von Euro-Münzen und -Banknoten begonnen.

1999: Die Umrechnungskurse werden unwiderruflich festgelegt. Es wird eine einheitliche Währungspolitik in Euro festgelegt und durchgeführt. Devisengeschäfte und die neue Staatsverschuldung werden in Euro umgerechnet. Bis 2002 stellen die Banken und Finanzinstitute auf den Euro um.

2002: Am 1. Januar werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht. Die öffentliche Verwaltung stellt vollständig auf den Euro um. Zum 1. Juli verlieren die einzelstaatlichen Banknoten und Münzen ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel.

Erstveröffentlichung am 12.7.2004