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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tobias Daniel
 

Die Instrumente der Wirtschafts- und Währungspolitik

Europäisches Währungssystem (EWS)

Das EWS wurde 1979 eingerichtet und war ein System fester, aber flexibler Wechselkurse zwischen den EG-Mitgliedstaaten. In den achtziger Jahren trug es dazu bei, die Währungsschwankungen zu begrenzen. Gleichzeitig sollte es Anreize für eine Stabilitätspolitik liefern. Teilnehmende Währungen durften um einen festgelegten Leitkurs nur um rund 2,25 Prozent schwanken. Dieser Leitkurs wurde von den Zentralbanken durch Interventionen verteidigt. Im Zuge der EWS-Krise von 1993 wurde es jedoch faktisch aufgegeben und mit dem Start der Währungsunion außer Kraft gesetzt.

Konvergenzkriterien

Die in Artikel 121 des EGV festgelegten Kriterien gelten als Eintrittsbedingung für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion. Im wesentlichen handelt es sich um vier Voraussetzungen für die Teilnahme am Euro-Raum:

  • Preisstabilität: Sie wird "ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben";
  • Staatsverschuldung: Die öffentliche Haushaltslage darf kein übermäßiges Defizit erreichen;
  • Keine Wechselkursspannungen: Die Währung des teilnehmenden Landes darf mindestens zwei Jahre lang die Bandbreiten des EWS nicht überschreiten;
  • Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz: Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht höher als zwei Prozent über den preisstabilsten Ländern liegen.

Der Kommission obliegt es, die Mitgliedstaaten auf die Einhaltung der Konvergenzkriterien zu überprüfen.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitätspakt wurde 1997 beschlossen und soll verhindern, dass nach dem Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) übermäßige Haushaltsdefizite auftreten. Außer in Zeiten der Rezension oder bei Naturkatastrophen darf das Defizit demnach nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Wird diese Grenze überschritten, sieht der Pakt Sanktionen von mindestens 0,2 Prozent und maximal 0,5 Prozent des BIP betragen. Diese werden nach zwei Jahren in eine Geldbuße umgewandelt, wenn das Haushaltsdefizit des betreffenden Landes auch weiterhin übermäßig ausfällt.

Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

Um die Grundlage für die Preisstabilität und für ein starkes, arbeitsplatzschaffendes Wachstum zu bilden, können die EU-Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission sogenannte "Stabilitätsprogramme" unterbreiten. Länder, die nicht an der WWU teilnehmen, unterbreiten hingegen sogenannte "Konvergenzprogramme" nach den gleichen formalen Kriterien.

Erstveröffentlichung am 12.7.2004