DAS DSCHUNGELBUCH

  • Pia Eberhardt
 

Das Auswahlverfahren der Kommissare

Die Wahl der Europäischen Kommission findet nach dem Amsterdamer Vertrag in vier Schritten statt:

Im ersten Schritt benennen die Regierungschefs der Mitgliedsländer einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Das Europäische Parlament muss dazu ein Zustimmungsvotum abgeben, sonst ist der Kandidat durchgefallen.

Im zweiten Schritt werden die Kommissare aus den Mitgliedsländern in Absprache mit dem Präsidenten benannt. Dass der Kommissionspräsident hierbei ein Mitspracherecht hat, gibt es erst seit 1999 und dürfte dazu führen, die wildesten Exzesse nationaler Kandidatenstrategien einzudämmen. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Kandidaten.

Im dritten Schritt stellen sich die Kandidaten in diversen Hearings (zusätzlich mit einem ausführlichen Antwortbogen) den Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Das Parlament bestätigt alle Kommissare - oder auch nicht. Es kann also de jure nicht einen einzelnen Kandidaten sondern nur alle zusammen. In der Praxis hat genau das im Herbst 2004 mit dem Italiener Rocco Buttiglione funktioniert; bevor der damals neue Kommissionspräsident Barroso Gefahr lief, das gesamte Team abgelehnt zu bekommen, zog er seinen Vorschlag zurück und stellte wenige Wochen später ein Kollegium ohne Buttiglione zur Bestätigung.

Im vierten Schritt wird die Kommission von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt.

Somit wird die Kommission mehrfach demokratisch legitimiert: Sowohl durch das Europäische Parlament als auch von Seiten der nationalen Regierungen. Dies soll gewährleisten, dass nicht nur nationale Interessen einfliessen, sondern auch die Qualifikation der Kandidaten berücksichtigt wird.

 Erstveröffentlichung am 15.6.1999
zuletzt aktualisiert am 1.1.2007

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