DAS DSCHUNGELBUCH

  • Ivan Jung
 

Die Entwicklung der Kommission

Historisch ist die Europäische Kommission aus der Hohen Behörde der EKGS, den Kommissionen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) hervor gegangen. Die Vereinigung dieser Organe, zunächst unter dem Namen EG-Kommission, sollte der Rationalisierung und Koordination der europäischen Verwaltung dienen und hatte das Ziel, das Gewicht dieser Gemeinschaftsinstitution zu stärken. Die Zusammenführung wurde im Fusionsvertrag vom 8. April 1965 festgeschrieben, der am 1. Juli 1967 in Kraft trat.

Eine effektive Stärkung der Kommission wurde allerdings zunächst nicht erreicht. Ähnlich dem Europäischen Parlament durchschritt auch die Kommission in den 60er bis 80er Jahren eine Phase der politischen Schwäche. Dies hatte politische (Ost-West-Konflikt), wirtschaftliche (Ölkrise, Währungsinstabilität) und institutionelle Ursachen (Einrichtung des Europäischen Rates 1974, erste Direktwahl des Europäschen Parlaments 1979).

Erst unter der Kommissionspräsidentschaft des Franzosen Jacques Delors ab 1985 erfuhr die Entwicklung einen Umschwung. Hauptelemente des Wandels waren die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahre 1986 und die Finanzreform der Gemeinschaft von 1988. Durch die so genannte Vergemeinschaftung neuer Politikbereiche, wie Forschungs- und Technologiepolitik, regionale Strukturpolitik und Umweltpolitik, sowie durch die theoretische Vollendung des Binnenmarktes weiteten sich die Zuständigkeiten deutlich aus.

Anfang 1999 brach eine schon länger spürbare institutionelle Krise der Kommission aus. Aufgrund mehrerer aufgedeckter Betrugsvorfälle legte das Europäische Parlament einen Misstrauensantrag vor. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit kam zwar nicht zustande; in dem sich anschließenden Bericht eines unabhängigen Expertengremiums wurde jedoch das fehlende Verantwortungsgefühl der Kommissare angesichts von Schlamperei und Betrug deutlich kritisiert. Aus diesem vernichtenden Urteil zog das Kollegium, unter der Leitung von Jacques Santer, seine Konsequenzen und trat am 16. März 1999 geschlossen zurück. Ihm folgte als Kommissionspräsident für die nächsten fünf Jahre der Italiener Romano Prodi.

Seit dem 1. Mai 1999 ist in der EU der Amsterdamer Vertrag in Kraft. Die Kommission erfährt darin eine gewisse Erweiterung der Kompetenzen, vor allem auf Kosten der nationalen Regierungen. Der Kommissionspräsident erhält ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl der Kommissare. Auf der anderen Seite muss er sich nun aber auch selbst einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen.

Im Zuge der Osterweiterung um zehn neue Mitgliedsländer ist 2004 das Gremium von 20 auf 25 Kommissare gewachsen. Die fünf größten EU-Staaten verzichten seitdem auf ihren zweiten Kommissionposten. Seit dem Amtsantritt der Barroso-Kommission im November 2004 stellt jedes Land nur noch einen Kommissar. Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 umfasst das Kollegium 27 Kommissare.

Erstveröffentlichung am 15.6.1999
zuletzt aktualisiert am 1.1.2007

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