In eigener Sache

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Pia Eberhardt
 

Die Kabinette der EU-Kommissare

Jedes Kabinett ist einem Kommissar direkt unterstellt. Es setzt sich zusammen aus sechs bis neun politischen Beamten, die das Vertrauen des Kommissars genießen und diesen beraten. In der Runde der Kabinettchefs wird die Sitzung des Kollegiums vorbereitet und dabei der weitere Entscheidungsweg vorgezeichnet:

Unterbreiten die Kabinettchefs den Kommissaren Punkte, über die zwischen den Diensten Einigkeit besteht, sogenannte "A-Punkte", so werden diese vom Kollegium ohne weitere Erörterung verabschiedet. Über die als "B-Punkte" eingestuften Vorlagen dagegen wird im Kollegium diskutiert und entschieden.

Die Runde der Kabinettchefs ist also nicht nur ein Koordinations-, sondern de facto auch ein Entscheidungsorgan. In jedem Fall dienen die Kabinette der Entlastung des Kollegiums.

In der Regel umgibt sich ein Kommissar in seinem Kabinett zum Großteil mit Landsleuten von sich, aber seit 1999 muss die Mischung etwas internationaler sein.

 Erstveröffentlichung am 15.6.1999