- Svenja Friedrich.
Der Präsident der EU-Kommission
Er ist der profilierteste Kopf innerhalb des oft konturlosen EU-Apparates: Der Kommissionspräsident. Als Chef der Brüsseler Behörde steht er der einzigen EU-Institution vor, die das Recht hat neue europäische Rechtsakte (Verordnungen und Richtlinien) auszuarbeiten. Derzeit hat der Portugiese José Manuel Barroso das Amt des Kommissionspräsidenten inne. Erfahren Sie mehr über seine Aufgaben und seine Vorgänger.
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Als Mitglied und Vorsitzender des Kommissionskollegiums gehört es zu Barrosos Aufgaben, die Sitzungen des Kollegiums anzuberaumen und zu leiten. Er bestimmt die Aufgabenbereiche der einzelnen Kommissare, wenn er das Kollegium bei der Wahl einer Kommission neu besetzt. Zudem kann er ihnen die Verantwortung für bestimmte Aufgaben geben und Arbeitsgruppen einrichten. Die Personalhoheit des Kommissionspräsidenten umfasst auch die Befugnis, einzelne Kommissare zum Rücktritt aufzufordern.
Dem Präsidenten obliegt die Leitung und Organisation der EU-Kommission, daher ist ihm das Generalsekretariat der Kommission direkt unterstellt. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört, die Arbeit der Kommission und deren Beziehungen zu anderen Einrichtungen und Institutionen zu organisieren. Außerdem koordiniert es die Arbeit der einzelnen Dienststellen der Kommission.
Die Präsidenten im Überblick
- 1958 - 1967: Walter Hallstein (Deutschland)
- 1967 - 1970: Jean Rey (Belgien)
- 1970 - 1972: Franco-Maria Malfatti (Italien)
- 1972 - 1973: Sicco Leendert Mansholt (Niederlande)
- 1973 - 1977: François-Xavier Ortoli (Frankreich)
- 1977 - 1981: Roy Jenkins (Großbritannien)
- 1981 - 1985: Gaston Thorn (Luxemburg)
- 1985 - 1995: Jacques Delors (Frankreich)
- 1995 - 1999: Jacques Santer (Luxemburg)
- 1999 - 2004: Romano Prodi (Italien)
- Seit 2004: José Manuel Durão Barroso (Portugal)
Laut Artikel 219 des Amsterdamer Vertrags treibt der Kommissionspräsident die Weiterentwicklung der EU voran und gibt Orientierungen für die gesamte Kommission vor. Dies bezeichnet man als die so genannte Leitlinienkompetenz. Allerdings kann der Präsident bindende Entscheidungen nur dann treffen, wenn er die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat.
Der Kommissionspräsident fungiert auch als Bindeglied zwischen den EU-Institutionen. Als einziges Mitglied der Kommission sitzt er bei den Tagungen des Europäischen Rates mit am Tisch. Allerdings hat er hier kein Stimm- sondern nur ein Vorschlagsrecht. Als Vertreter der EU-Kommission nimmt er auch an den wichtigsten Sitzungen von Ministerrat und EU-Parlament teil. Vor allem wenn neue Gesetze verabschiedet werden sollen, ist der Präsident mit von der Partie. Seine Stellung ist auch nach Außen hervorgehoben: Als Vertreter der EU-Kommission ist er bei den G8-Treffen mit dabei.
An der Seite des Präsidenten steht ein mehrköpfiges Kabinett, das den Amtsinhaber bei der Erfüllung seiner umfangreichen Aufgaben unterstützt. Es besteht aus drei Beratern, mehreren Assistenten und sechs Kabinettsmitgliedern, die sich mit bestimmten Politikfeldern der EU befassen. Wie bei den Kabinetten der EU-Kommissare obliegt die Leitung einem Direktor (= Kabinettschef) und dessen Stellvertreter.
Von Berufs wegen Europa-Idealist
Indem er das Amt übernimmt, verpflichtet sich der Kommissionspräsident dem europäischen Gesamtinteresse. Er ist als oberster Projektmanager der EU tätig, den Erfolg des Projekts immer vor Augen. Der Kommissionspräsident handelt unabhängig von nationalen Interessen und nimmt auf diese auch keine Rücksicht. Von Berufs wegen ist er selbst ein überzeugter Europäer.
Allerdings wird das Amt des Kommissionspräsidenten durch nationalstaatliche Interessen besetzt. Damit muss der Amtsinhaber nicht unbedingt persönlich ein charismatischer Verfechter des EU-Projekts sein - auch wenn es sein Job eigentlich verlangt.
Ernennung und Wahl
Üblicherweise schlagen die europäischen Staats- und Regierungschefs (= der Europäische Rat) verschiedene Kandidaten für das Amt vor. Sobald sie sich auf einen Kandidaten mit qualifizierter Mehrheit einigen können, gilt dieser als der designierte Kommissionspräsident. Doch das Europäische Parlament muss diesem Personalvorschlag noch zustimmen. Dazu führt das Parlament eine ausführliche Anhörung durch und überprüft so die Eignung des designierten Kommissionspräsidenten. Dieses Verfahren wird in Artikel 214 des EU-Vertrags beschrieben.
Die Wahl des Kommissionspräsidenten ist zwangsläufig mit einem Tauziehen zwischen den unterschiedlichen Interessen in der EU verbunden. Die EU-Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und auch die unterschiedlichen politischen Blöcke haben verschiedene Vorstellungen davon, wie der Präsident sein sollte. Beispielsweise bevorzugen die EU-Abgeordneten eine Persönlichkeit, die das europäische Gesamtinteresse voranbringen kann. Nach Vorstellung der Staats- und Regierungschefs hingegen muss der Präsident keine charismatische Persönlichkeit sein, sollte aber die politische Mitte vertreten.
Die Amtszeit
In der Regel amtiert ein Kommissionspräsident fünf Jahre. Laut dem Vertrag von Maastricht sind die Amtszeiten des Kollegiums und des Europäischen Parlaments aufeinander abgestimmt. Das Parlament wird alle fünf Jahre gewählt, sechs Monate später nimmt das Kollegium der EU-Kommission die Arbeit auf.
Der eigentliche Startschuss der Amtszeit erfolgt allerdings erst nach einer langen Prozedur. Nachdem das Europäische Parlament die designierten Kommissare bestätigt hat, kann der Europäische Rat den Kommissionspräsidenten und seine Kommissare ernennen. Diese Ernennung ist der Beginn für die Amtszeit des Kommissionspräsidenten.
Die Wiederwahl des Kommissionspräsidenten ist möglich. Sollte er aber sein Amt nicht ordnungsgemäß wahrnehmen oder Anlass zu Zweifeln bieten, kann das EU-Parlament durch einen Misstrauensantrag mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission zum Rücktritt zwingen.
Erstveröffentlichung am 15.6.1999
aktualisiert am 4.9.2006

