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DAS DSCHUNGELBUCH

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (kurz: EP) vertritt als einzig direkt gewähltes EU-Organ den politischen Willen der Unionsbürger. Dennoch hat es nicht die vollen Kompetenzen der meisten nationalen Parlamente. Das liegt vor allem daran, dass das EP im Ministerrat ein mächtiges Gegengewicht hat. Wegen der einmaligen Konstruktion der EU ist das EP in seiner Funktion als Gesetzgeber eingeschränkt und wählt aus seiner Mitte auch keine Regierung.

Ihre Ursachen haben diese Einschränkungen in der historischen Entwicklung der EU. Deren ursprüngliche parlamentarische Vertretung spielte in den 1960'er- und 1970'er-Jahren keine nennenswerte Rolle - damals konzentrierte man sich im Rahmen der EGKS und der EG auf die wirtschaftspolitische Harmonisierung. Mit dem Zuwachs an gesamtpolitischen Kompetenzen für die EG wurde es unumgänglich, die europäische Bevölkerung stärker teilhaben zu lassen und die demokratische Legitimation zu verbessern. Das Resultat: Seit 1979 wählen die Bürger die Mitglieder des Europäische Parlaments direkt.

Seitdem ist das Parlament in einem langwierigen Prozess und mit manchen Verschnaufpausen dabei, seine Kompetenzen gegenüber den beiden anderen EU-Hauptentscheidern, Ministerrat und Kommission, auszuweiten und so das Gebilde der EU demokratischer zu machen. Ausrichten können 'die in Straßburg' mittlerweile eine ganze Menge. Seit dem Vertrag von Amsterdam gilt: Ohne das Parlament geht in der EU sehr wenig.