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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Axel Heyer
 

Die Arbeit in den EP-Ausschüssen

Wie für viele nationale Parlamente stellen auch für das EP die Ausschüsse den Ort der eigentlichen politischen Meinungsbildung dar. Hier beraten Abgeordnete aller Fraktionen und Nationen über das Für und Wider in genau umrissenen politischen Fragen. Dabei betreiben die Ausschüsse, abseits der großen Öffentlichkeit einer Parlamentsdebatte, oft fraktionsübergreifende, undogmatische Sachpolitik.

Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse finden in der Regel in der Woche nach der Straßburger Plenarwoche statt, und zwar zumeist in Brüssel. Die Größe der Ausschüsse schwankt zwischen 30 und 80 ordentlichen Mitgliedern. Zusätzlich wird bei der Wahl der Ausschussmitglieder noch eine annähernd gleich große Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern bestimmt. Die Wahl findet während der ersten Tagungswoche des neugewählten Parlaments statt - aber immer nur für die halbe Wahlperiode, also zweieinhalb Jahre; dann wird neu gewählt. Bei der Wahl werden der Ausschussvorsitzende sowie zwei oder drei Stellvertreter mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ernannt.

Zu jedem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission kann das Parlament Änderungsvorschläge einbringen. Hierzu wird im zuständigen Ausschuss, dem so genannten "federführenden Ausschuss", ein Bericht verfasst, auf dessen Grundlage später das Plenum entscheidet. Die Vergabe der Berichte innerhalb der Ausschüsse, d. h. zwischen den Fraktionen und den am Thema interessierten Abgeordneten, erfolgt mit Hilfe eines ausgeklügelten Punktesystems.

Wer zum Berichterstatter ernannt wird, bereitet einen Berichtsentwurf für den Ausschuss vor, zu dem jeder Abgeordnete Änderungsvorschläge einbringen kann, über die im Ausschuss abgestimmt wird. Die anderen Fraktionen ernennen häufig einen "Schatten-Berichterstatter", der für seine Fraktion das Thema intensiv begleitet und die Entscheidungsfindung in der Fraktion und ggf. mit anderen Fraktionen abstimmt.

Der Bericht des Ausschusses wird dann dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Im Plenum können unter bestimmten Voraussetzungen besonders die Fraktionen erneut Änderungsanträge einbringen, über die das Plenum entscheidet.

Zuletzt aktualisiert am 16.1.2007