- Axel Heyer.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments
Im wesentlichen verfügt das Europäische Parlament über drei Kompetenzen:
Gesetzgebung
Seit 1957 galt: Die Kommission schlägt vor, und der Rat entscheidet nach Anhörung des Parlaments. Und in einigen wichtigen Politikfeldern kann der Rat den Willen des Parlaments bis heute übergehen. Aber die meisten Entscheidungen muss der Rat heute im Konsens mit dem Parlament fällen - aus Anhörung ist Mitgestaltung und Mitentscheidung geworden.
Die Gretchenfrage aber bleibt stets, welches der vier Gesetzgebungsverfahren bei einem
Gesetzesentwurf angewandt wird. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1999 und dem Vertrag von Nizza 2003 haben die Parlamentarier wieder einiges mehr zu sagen: Nun sind sie bei
über 75 Prozent der EU-Gesetzgebung gleichberechtigter Partner des Rats.
Genehmigung des Haushalts
Da es pro Jahr nur einen EU-Haushaltsplan gibt, führt kein Weg am
Parlament vorbei. Erst wenn der Präsident des Europäischen Parlaments den Haushaltsplan unterzeichnet hat, verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das darauffolgende Jahr. Diesem Ereignis (das bescherungsecht meist im Dezember stattfindet) voraus geht ein relativ komplexes Verfahren bis zur Verabschiedung um den Interessenausgleich im Dreieck von Kommission, Rat und Parlament.
Allerdings können die Abgeordneten auf große Teile des Haushalts keinen Einfluss nehmen, weil diese unter die so genannten obligatorischen Ausgaben fallen. Obligatorische Ausgaben sind Ausgaben, die die Union aufbringen muss, um ihren internen und externen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Größter Anteil der obligatorischen Ausgaben sind die Agrarausgaben.
Wenn der Haushalt verabschiedet ist, hat das EP im neuen Jahr jeweils zu kontrollieren, ob die Geldmittel auch zweckmäßig ausgegeben werden. Dafür hat sie unter ihren
ständigen Ausschüssen neben einem Haushaltsausschuss noch einen Haushaltskontrollausschuss.
Die Kommission, die über 90 Prozent der Mittel ausgeben darf, muss sich in
Person der Kommissare alljährlich einer Bewertung durch das Parlament stellen, ob sie
verantwortungsvoll mit den Mitteln umgegangen ist.
Kontrolle der Exekutive
Über sämtliche Tätigkeiten der EU übt das Parlament eine demokratische
Kontrolle aus. Diese Kontrolle, die ursprünglich nur die Arbeit der Kommission betraf,
wurde später auch auf den Ministerrat, den Europäischen Rat und die Organe der Politischen Zusammenarbeit (Stichworte GASP und Justiz/Inneres) ausgedehnt. Aber so lange das Parlament die offene Konfrontation mit seinen Schwesterinstitutionen scheute, so lange hörte die europäische Öffentlichkeit nicht so richtig hin.
Erstveröffentlichung am 17.5.1999
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