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DAS DSCHUNGELBUCH

Der CIA-Ausschuss (TDIP)

Am 18. Januar 2006 beschloss das Europäische Parlament, einen so genannten "nichtständigen Ausschuss" zur Untersuchung der CIA-Affäre einzurichten. Der Ausschuss trug den offiziellen Titel "Behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen" (engl.: Alleged use of European countries by the CIA for the transportation and illegal detention of prisoners = TDIP).

Er sollte vor allem klären, ob auch in Europa CIA-Gefängnisse eingerichtet und inwieweit europäische Flughäfen bei der Verschleppung von mutmaßlichen Straftätern genutzt wurden. Im weiteren war von großer Bedeutung, ob EU-Regierungen über diese angeblichen Praktiken der CIA informiert und EU-Bürger darin verwickelt waren. Am 27. Januar 2006 nahm der Ausschuss offiziell seine Arbeit auf und legte ein knappes Jahr später, am 23. Januar 2007, seinen Abschlussbericht vor. Darin

Der Ausschuss war im Einzelnen zuständig für:

  • 1. die Sammlung und Analyse von Informationen zur Überprüfung der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen.
  • 2. die Formulierung einer Empfehlung der zu ziehenden politischen, rechtlichen und administrativen Konsequenzen sowie der Darstellung möglicher Folgen für die Beziehungen der EU zu Drittländern.

Zum Erreichen dieser Ziele sollte der Ausschuss überprüfen, ob:

  • im Hoheitsgebiet der Europäischen Union, einschließlich der Beitritts- und Bewerberländer, die CIA menschenrechtswiedrig gearbeitet hat. Konkret bedeutet dies zu überprüfen, ob es zu Entführungen, "außerordentlichen Überstellungen", Inhaftierungen in geheimen Einrichtungen, Isolationshaft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter, Grausamkeit, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Gefangenen durch die CIA oder andere US-Agenten oder Nachrichtendienste kam.
  • derartige, in der Europäischen Union angeblich im Rahmen der Terrorismusbekämpfung durchgeführte, Maßnahmen unter anderem als Verstoß gegen internationale Verträge die Menschenrechte betreffend gesehen werden können. Hier stehen zur Überprüfung: die Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 2, 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta, das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe und Auslieferung. Auch in Bezug auf den Nordatlantikvertrag und den damit verbundenen Abkommen über die Rechtsstellung der Truppen sowie des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt gilt es dies zu überprüfen.
  • Bürger der Europäischen Union oder der Beitrittsländer oder andere Personen, die ein Recht auf Schutz durch die EU, die Mitgliedstaaten oder die Bewerberländer haben, oder anderenfalls deren Rechtssprechung unterstehen zu denjenigen gehören, die auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union oder anderswo in derartige Fälle verwickelt waren oder aber deren Opfer wurden.
  • Mitgliedstaaten, Amtsträger, in offizieller Eigenschaft tätige Personen oder Institutionen der Europäischen Union aktiv oder passiv in diese Fälle verwickelt waren.

Zuletzt aktualisiert am 24.1.2007