In eigener Sache
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Länderprofil Bundesrepublik Deutschland
In Kürze
- Name:
- Bundesrepublik Deutschland
- Regierungsform:
- Bundesstaat, parlamentarische Demokratie
- Staatsoberhaupt:
- Christian Wulff (CDU)
- Hauptstadt:
- Berlin
- Einwohnerzahl:
- ca. 82 Millionen
- Währung:
- Euro
- Landessprache:
- Deutsch
- EU-Mitglied:
- seit März 1957
Regierungs- , Staatsform
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat mit ausgeprägten föderalistischen Strukturen. Die 16 Bundesländer besitzen eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen. Die Ausführung staatlicher Exekutivaufgaben wird grundsätzlich durch Landesbehörden bewältigt, sofern diese nicht dem Bund vorbehalten (z.B. Auswärtiger Dienst, Bundeswehr und Bundespolizei) oder als Selbstverwaltungsaufgaben an die Kommunen delegiert sind. Abgesehen von der Bundespolizei gibt es daher in allen Bundesländern landeseigene Polizeibehörden für die die Landesinnenminister und nicht der Bundesinnenminister verwantwortlich sind.
Der Bundestag ist das gesetzgebende Parlament auf Bundesebene, dessen 598 Grundmandate für vier Jahre in direkter und geheimer Wahl besetzt werden. Die tatsächliche Mandatszahl, derzeit 622, liegt infolge komplizierter Stimmenverrechnungsverfahren und sogenannter Überhangmandate in der Regel darüber. Der Bundesrat ist die Vertretung der einzelnen Länder auf Bundesebene, seine Mitglieder (69) werden von den jeweiligen Landesregierungen entsandt.
Die Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung sind zwischen Bund und Ländern geteilt. Für viele Gesetze auf Bundesebene ist eine Zustimmung des Bundesrates und somit der Regierungen der Bundesländer notwendig. Der Bundesrat kann Gesetzesvorhaben des Bundestages blockieren. Häufig geschieht dies, wenn die Regierungsparteien nicht die Mehrheit der Landesregierungen stellen. Aber auch, wenn Landesregierungen der Ansicht sind, der Bundestag will Kompetenzen der Länder beschneiden.
Eine Besonderheit stellt die konkurrierende Gesetzgebung dar. Hier dürfen Länder eigene Gesetze erlassen, sofern der Bundestag auf sein Recht diesen Bereiche gesetzlich zu regeln verzichtet.
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern und -ministerinnen. Sie führen als Exekutive die Bundesrepublik Deutschland. Als Regierungschefin besitzt die Bundeskanzlerin die Richtlinienkompetenz in der Regierung. Bundeskanzler machen davon nur selten Gebrauch, um den Zusammenhalt einer Regierung nicht zu gefährden. Meist führen die einzelnen Bundesminister ihren Fachbereich in eigener Verantwortung. Wichtige Entscheidungen oder allgemeine Leitlinien werden oft in Kabinettssitzungen gemeinsam getroffen. Gewählt wird die Bundeskanzlerin vom deutschen Bundestag.
Dem Bundespräsidenten bleiben im strikt parlamentarischen System nur repräsentative und formale Aufgaben. Zwar muss der Bundespräsident alle Gesetze unterzeichnen, damit diese in Kraft treten, er darf seine Unterschrift aber nur verweigern, wenn deren Inhalt z. B. gegen das Grundgesetz verstößt. In der Regel mach er von diesem Recht keinen Gebrauch, sondern legt die Gesetze zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vor. Allenfalls in Zeiten unklarer parlamentarischer Verhältnisse – Mißtrauensvotum des Bundestags gegenüber der Bundeskanzlerin, relative Mehrheit bei der Kanzlerwahl – kann der Bundespräsident selbstständig über die Auflösung des Bundestages entscheiden.
Regierung
- Staatsoberhaupt:
- Bundespräsident Christian Wulff (CDU)
- Bundeskanzlerin:
- Angela Merkel (CDU)
- Außenminister/in:
- Guido Westerwelle (FDP)
- „Europa“-Minister:
- Guido Westerwelle (FDP)
- Regierungskoalition:
- CDU, CSU und FDP
Parteien im nationalen Parlament
Letzte Wahl: 2009
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 194 Sitze, davon 21 Überhangmandate.
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SDP), 146 Sitze.
- Freie Demokratische Partei (FDP), 93 Sitze.
- Die Linke, 76 Sitze.
- Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), 68 Sitze.
- Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), 45 Sitze, davon 3 Überhangmandate.
CDU und CSU bilden im Deutschen Bundestag traditionell eine Fraktionsgemeinschaft und stimmen bei allen wichtigen Fragen gemeinsam ab. Trotzdem legt vor allem die CSU Wert darauf, eine unabhängige Partei zu sein.
Geografische Lage in Europa
Die Bundesrepublik Deutschland liegt zentral im Herzen Europas und grenzt an Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz sowie die Tschechische Republik. Lange Küstenabschnitte an Nord- und Ostsee befinden sich im Norden der Bundesrepublik.
Deutschland in der EU
Die Bundesrepublik Deutschland zählte 1957 zur Gründungsriege der EGKS und gehörte auch 2001 zu den ersten Staaten, die die Gemeinschaftswährung Euro einführten. Daher ist Deutschland auch Mitglied der wichtigen EURO-Gruppe. In dieser stimmen sich alle Mitgliedstaaten, die den EURO als Währung eingeführt haben in finanzpolitischen Fragen auf EU-Ebene ab. Deutsche Regierungen waren stets Garanten einer europafreundlichen und integrationswilligen Politik. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag im Jahr 2009 wurde einer weiteren Übertragung von nationalem Recht und Kompetenzen in die EU verbindliche Grenzen gesetzt.
- Stimmenzahl im Ministerrat (Rat): 29.
- Sitze im Europäischen Parlament: 99.
Parteien im Europaparlament
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 32 Sitze, EVP-Fraktion.
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SDP), 23 Sitze, S&D-Fraktion.
- Freie Demokratische Partei (FDP), 12 Sitze, ALDE-Fraktion.
- Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), 14 Sitze, Grüne/EFA-Fraktion.
- Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), 8 Sitze, EVP-Fraktion.
- Die Linke, 8 Sitze, GUE/NGL-Fraktion.
Regionalpolitik der EU
Im Wesentlichen lebt in der Einteilung der EU-Fördergebiete die ehemalige innerdeutsche Grenze fort. Bis auf eine Region in Niedersachsen gehören sämtliche westdeutschen Gebiete, inklusive Berlin, zur Kategorie „Wettbewerb und Beschäftigung“. Der Großteil Ostdeutschlands ist Konvergenzregion und erhält die höchstmögliche Förderung. Lediglich Teile von Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind als „Phasing-Out-Region“ klassifiziert.. Weitere Informationen zur Regionalpolitik der EU.
Agrarpolitik
Zuschüsse im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft: 5,704 Milliarden Euro
Quelle: EU-Kommission, Haushaltsjahr 2008.
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