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Länderprofil Schweiz

In Kürze

Name:
Schweizerische Eidgenossenschaft
Regierungsform:
Bundestaat mit weitgehender Autonomie der Kantone
Staatsoberhaupt:
Bundespräsidentin Doris Leuthard, siehe Staatsform!
Hauptstadt:
Bern
Einwohnerzahl:
ca. 7,7 Millionen
Währung:
Schweizer Franken
Landessprache:
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch (Amtssprachen)

Regierungs- , Staatsform

Die Schweiz ist ein demokratischer Bundesstaat mit ausgeprägten föderalen Eigenschaften. Die weitgehend autonomen Kantone (20 Voll- und 6 Halbkantone) verfügen über eigene Verfassungen und Regierungen.

Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz auf Bundesebene, besteht aus zwei gesetzgebenden Kammern. Die erste Kammer, der Nationalrat, wird alle 4 Jahre in direkter und geheimer Wahl gewählt - 200 Mitglieder. Die zweite Kammer, der Ständerat, besteht aus Vertretern der Kantone - je nach Kanton 1 oder 2 Mitglieder. Oft findet man noch die Bezeichnungen Vollkanton (2 Mitglieder) und Halbkanton (1 Mitglied). Beide Kammern sind gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt; der Ständerat kann vom Nationalrat nicht überstimmt werden! Durch obligatorische oder fakultative Volksabstimmungen (abhängig vom Thema) können alle Entscheidungen der Räte durch das Volk geändert werden. Die Regierung, der Bundesrat, wird durch die Bundesversammlung gewählt.

Die nationale Regierung wird durch den 7-köpfigen Bundesrat gebildet. Jeder Bundesrat, respektive Bundesrätin, entspricht dem deutschen Minister und leitet ein Department (Ministerium). Einen Regierungschef gibt es nicht. Der Bundesrat leitet die Regierungsgeschäfte gemeinsam als Kollegialorgan. Die Repräsentationspflichten eines Staatsoberhaupts und einer Regierungschefin übernimmt im jährlichen Wechsel ein Mitglied des Bundesrats zusätzlich zu seinen bisherigen Amtsgeschäften. Sie wird dann als Bundespräsidentin bezeichnet und leitet auch die Sitzungen des Bundesrats. Zusätzliche Befugnisse hat eine Bundespräsidentin jedoch nicht. Seit Ende der 1950er Jahre entsenden in der Regel die vier größten Parteien im Nationalrat Vertreter in den Bundesrat.

Auch die Kommunen haben in der Schweiz Autionomierechte. Sie unterscheiden sich je nach Kanton und sind in den Kantonsverfassungen festgelegt.

Regierung

Staatsoberhaupt:
Doris Leuthard, siehe Staatsform!
Bundespräsidentin:
Doris Leuthard (in 2010), siehe Staatsform!
Außenministerin:
Micheline Calmy-Rey [SP]
„Europa“-Ministerin:
Micheline Calmy-Rey [SP]
Regierungskoalition:
Schweizerische Volkspartei [SVP], Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz [CVP], Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP], Demokratische Partei der Schweiz [FDP] und Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz [BDP]

Parteien im Nationalrat

Letzte Wahl: 2007

  • Schweizerische Volkspartei [SVP], 62 Sitze
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP], 43 Sitze
  • Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz [CVP], 31 Sitze
  • FDP.Die Liberalen, 35 Sitze: In 2009 hervorgegangen aus der Fusion der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz [FDP, 31 Sitze] und der Liberalen Partei der Schweiz [LPS, 4 Sitze]
  • Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz [CVP], 31 Sitze
  • Grüne Partei der Schweiz [GPS], 20 Sitze
  • Grünliberale Partei [GLP], 3 Sitze
  • Evangelische Volkspartei der Schweiz [EVP], 2 Sitze
  • Lega dei Ticinesi, 1 Sitz
  • Christlich-soziale Partei (CSP), 1 Sitz
  • Partei der Arbeit der Schweiz [PdA], 1 Sitz
  • Eidgenössisch-Demokratische Union [EDU], 1 Sitz

Geografische Lage in Europa

Die Schweiz liegt im südwestlichen Teil Mitteleuropas und grenzt im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Lichtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Das Landschaftsbild der Schweiz ist durch hohe Gebirgsketten geprägt. Von Basel aus besteht über den Rhein, eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas, eine direkte Anbindung an große Industrieregionen in Europa und die Überseehäfen an der Nordsee.

Schweiz und die EU

Zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bestehen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen. Seit 2009 ist die Schweiz Mitglied des Schengenraums und es finden keine Passkontrollen an den Grenzen zur EU statt. Einen Beitritt zur Europäischen Union lehnten die Schweizer jedoch bereits 1992 in einem Volkentscheid ab.

Die Zusammenarbeit mit der Schweiz wird daher durch eine Reihe bilateraler Verträge und technischer Abkommen geregelt. Begonnen wurde diese Strategie bereits in den 1950er Jahren und seit 1972 besteht ein Freihandelsabkommen. Die sogenannten „Bilateralen Verträge I und II“ bilden die wesentliche Grundlage für die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der Schweiz. Sie sind ein Ersatz für die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum EWR und wurden notwendig, weil die Schweizer die Mitgliedschaft im EWR in einer Volksabstimmung ablehnten. Enge Beziehungen bestehen nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern auch in den Politikbereichen Bildung, Forschung, Umwelt und Kultur.

Probleme gibt es zwischen der EU und der Schweiz vor allem im Bereich des Bankgeheimnisses der Schweiz und dem Schutz von Steuerflüchtlingen aus den EU-Staaten durch die Schweiz. Nach heftigen Auseinandersetzungen in 2009 nähern sich EU und Schweiz auch in diesen Fragen einander an.

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