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Das Glossar der EU-Fachbegriffe

Wir erklären die wichtigsten Begriffe rund um das Thema EU. Die Erläuterungen sind mit Links versehen, die zur passenden Website bzw. zu weiteren Schlagwörtern innerhalb des Glossars führen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.

Begriffe, die mit einer Zahl anfangen

Begriffe, die mit A anfangen

133er-Ausschuss

Er ist ein einflussreicher Lenkungsausschuss für die Handelspolitik der EU. Seinen Namen hat er von Artikel 133 des EGV, der die Handelspolitik der EU regelt. Der 133er-Ausschuss setzt sich aus Experten der Wirtschaftsministerien der EU-Mitgliedsländer zusammen, die vom Rat ernannt werden. In der Regel treffen diese sich einmal pro Woche in Brüssel, um über handelspolitische Fragen zu beraten. Seine Funktion besteht darin, die Kommission, die dem Rat Vorschläge vorlegt, in handelspolitischen Fragen zu beraten.

A- und B-Punkt-Verfahren

Das A- und B-Punkt-Verfahren ist dazu da, die gesetzgeberischen Beschlüsse des Ministerrates effektiver zu gestalten. Obwohl es kein offiziell im EU-Vertrag verankertes Verfahren ist, gehört es zu den maßgeblichen Faktoren in der europäischen Gesetzgebung. Denn Punkte auf der Tagesordnung der Ministerratssitzung, die der Ausschuss der Ständigen Vertreter zuvor mit einem 'A' gekennzeichnet hat, werden von den Ministern im Rat in der Regel ohne weitere Aussprache verabschiedet. Diese Arbeitsteilung hat den Vorteil, dass sich die Minister bei ihren zeitlich begrenzten Treffen auf die strittigen B-Punkte konzentrieren können. Es wird allerdings zunehmend kritisiert, dass politische Beamten die meisten Entscheidungen im Ministerrat auf diese Weise faktisch treffen, die das Volk dazu nicht legitimiert hat. Jedoch kann jeder A-Punkt auf Verlangen eines Ministers oder der Kommission zu einem B-Punkt werden. Er wird dann bei einer der nächsten Sitzungen noch einmal diskutiert.

Absolute Mehrheit

Im Rahmen der EU-Organe ist sie speziell im Europäischen Parlament von Bedeutung. Um die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments im vollen Umfang in Anspruch zu nehmen, muss mehr als die Hälfte der EP-Abgeordneten für einen Vorschlag stimmen. Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder kann das EP unter anderem Änderungsanträge im Mitentscheidungsverfahren beschließen oder der Aufnahme eines Staates in die EU zustimmen. Für die Ablehnung des EU-Haushalts oder ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission reicht aber auch die absolute Mehrheit nicht. Bei der Ablehnung des Haushalts müssen 3/5, beim Misstrauensantrag gegen die Kommission sogar 2/3 der abgegebenen Stimmen erreicht werden. Dabei müssen die abgegebenen Stimmen auch die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments repräsentierten. Die Hürden liegen also sehr hoch.

Acquis Communautaire

Im EU-Jargon überwiegend im französischen Original verwendet, bezeichnet er den "gemeinschaftlichen Besitzstand". Der Acquis Communautaire ist die Summe aller europäischen Prinzipien, Werte und Rechtsvorschriften, die sich für die Mitgliedstaaten aus den Gemeinschaftsverträgen, der allgemeinen EU-Gesetzgebung, den Urteilen des EuGH sowie den Erklärungen des Europäischen Rates ergeben. Mengenmäßig umfasst der Acquis heute über 80.000 Textseiten, was sechs Regalmetern entspricht.

Agenda 2000

In einem über 1.000 Seiten starken Dokument hat die Europäische Kommission Mitte Juli 1997 unter dem Titel "Agenda 2000" ihre Perspektiven für die Entwicklung der EU über das Jahr 2000 hinaus, angesichts der anstehenden Erweiterung der EU, vorgestellt. Auf dem Berliner Gipfel im März 1999 verabschiedete der Europäische Rat den endgültigen Text der Agenda. Sie entwickelte neue Perspektiven für die drei Problembereiche Strukturfonds, Landwirtschaftspolitik und Umweltpolitik sowie einen Ausblick auf den Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006.

AKP-Abkommen

AKP-Abkommen sind ein Instrument der EU-Entwicklungspolitik. In ihnen werden den Partnerländern aus Afrika, der Karibik und der Pazifikregion (also den AKP-Staaten) weniger Rechte eingeräumt als bei einer Assoziierung, aber mehr als bei einem einfachen Handelsabkommen: Zollfreiheit, besondere Begünstigungen der landwirtschaftlichen Produkte, feste Zusagen für finanzielle Hilfe und Unterstützung. Darüber hinaus genießen die AKP-Staaten für die meisten ihrer Waren (mit Ausnahme von bestimmten Agrarprodukten) zollfreien Zugang zum Binnenmarkt, ohne der EU ihrerseits Gegenpräferenzen einzuräumen. Aufgrund des Art. 310 EGV schloss die EU inzwischen vier AKP-Abkommen in der togolesischen Hauptstadt Lomé (daher der Name Lomé-Abkommen) und das fünfte in Cotonou (im Juni 2000), der Hauptstadt von Benin.

Amtsblatt der Europäischen Union

Das vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU in Luxemburg herausgegebene Amtsblatt gliedert sich in drei Teile:

Teil L (für "lois" oder "leges", also Rechtsvorschriften) enthält alle Rechtsakte, die erst dann in Kraft treten, wenn sie offiziell veröffentlicht wurden: Verordnungen, Richtlinien, völkerrechtliche Verträge, wichtige Entscheidungen und Beschlüsse der Gemeinschaftsorgane oder der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten;

Teil C (für "communications", also Mitteilungen) enthält die Kommissionsvorschläge für Rechtsakte, schriftliche Anträge des EP an Rat oder Kommission und deren Antworten, Berichte des EuRH, Stellungnahmen diverser EU-Organe, Kurzprotokolle der Sitzungen des EP, gestrichene Rechtssachen, den Tenor der Entscheidungen des EuGH, die Bekanntgabe der Auswahlverfahren für EU-Stellenausschreibungen;

Teil S (für "supplement", also Anhang) enthält alle EU-weit öffentlich auszuschreibenden Aufträge, z.B. Bau-, Liefer-, Dienstleistungsaufträge.

Amsterdamer Vertrag

siehe Vertrag von Amsterdam

Amtssprachen der EU

Die Institutionen der EU haben seit dem 1. Januar 2007 insgesamt 23 gleich berechtigte Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Französisch, Finnisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch. Jeder Rechtsakt der EU wird in alle Amtssprachen übersetzt. Mehr als jeder fünfte EU-Bedienstete ist im Sprachendienst beschäftigt. Im Unterschied zu den Amtssprachen sind die Verkehrssprachen zu sehen, die unterhalb der Ministerebene die Arbeit der EU prägen. Offiziell sind dies Französisch, Englisch und Deutsch, das in der Praxis aber hinter den beiden anderen zurückbleibt.

Antici

Ein Antici ist ein Mitglied der gleichnamigen Antici-Gruppe. Ihre Mitglieder arbeiten hinter den Kulissen des Ministerrates und sind dort Vermittler, Kommunikatoren und Boten zugleich. Als diese Scharnierfunktion 1975 eingeführt wurde, setzte sich bald (und mittlerweile auch offiziell) die Bezeichnung nach dem Italiener Paolo Massimo Antici durch, der erster Vorsitzender der Gruppierung war. Ein Antici ist ein Mitarbeiter des Außenministeriums seines Landes; als politischer Referent in der Ständigen Vertretung seines Landes in Brüssel bereitet er die Beratung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (die Treffen der Botschafter, also "AStV II") vor. Hierzu trifft sich die Antici-Gruppe immer am Vortag der Sitzung, um sich gegenseitig über die Positionen ihrer Vorgesetzten zu informieren, mögliche Handlungsspielräume auszuloten und die Reihenfolge der Tagungspunkte festlegen.

Wenn der Botschafter verhindert ist wird er beim AStV durch seinen Antici vertreten. Bei den Treffen des Ministerrates bzw. des Europäischen Rates kommt den Anticis eine Schlüsselrolle zu. Während der Verhandlung sitzen sie in einem Nebenraum und senden von dort Informationen über den Stand der Verhandlung, die sie vorher vom Protokollanten aus der Sitzung erhalten, an ihre Delegationsbüros und manchmal auch an Journalisten. Außerdem sind sie als einzige per Telefon-Direktschaltung mit ihrem Minister bzw. Staatsoberhaupt verbunden, falls dieser Dokumente benötigt oder etwas genauer erklärt bekommen will.

Anwendungsvorrang

Praktisch gesehen bedeutet der Anwendungsvorrang, dass in Streitfällen, bei denen das nationale Recht etwas anderes besagt als das Gemeinschaftsrecht, das nationale Recht zurückzutreten hat. Der Anwendungsvorrang ist nicht zu verwechseln mit dem Geltungsvorrang, denn das nationale Recht wird nicht unwirksam, es gelangt in diesem Fall nur nicht zur Anwendung. Zur Begründung beruft sich der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf die "Einheitlichkeit der Rechtsanwendung als Voraussetzung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaften" (Art. 10 EGV).

Arbeitssprachen

Im Arbeitsalltag der EU-Institutionen ist die Nutzung der 23 offiziellen Amtssprachen eher unpraktisch. Damit die Arbeit schnell und reibungslos funktioniert, gibt es die so genannten Arbeitssprachen (auch: Verkehrssprachen). Im Europäischen Rat, im Ministerrat und in der Kommission gilt die Drei-Sprachen-Regelung: Man arbeitet vor allem in Englisch, Französisch und Deutsch. Im Europäischen Parlament werden alle Amtssprachen parallel genutzt. In einigen Ausschüssen jedoch wird die Sprachregelung vereinfacht. Die Parlamentarier einigen sich auf eine oder wenige Sprachen.

Assoziierung

Die Assoziierung ist ein besonders enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Staaten, die nicht der EU angehören (Drittstaaten) und der Europäischen Union. Assoziierung bedeutet eine dauerhafte und intensive Kooperation auf vertraglicher Grundlage. Ziel ist ein möglichst ungehinderter Handel und die Abschaffung der Beschränkungen im Warenverkehr. Neuere Assoziierungsabkommen beinhalten oft auch Regelungen zum politischen Dialog und zur engen Zusammenarbeit in Kultur, Wissenschaft und Bildung. Die Verträge bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Zu unterscheiden sind die konstitutionelle Assoziierung (Artikel 182-188 EGV) und die vertragliche Assoziierung (Artikel 310 EGV), die heute die größte Rolle in der EU-Entwicklungspolitik spielt. Zu unterscheiden sind dabei die auf europäische Staaten beschränkte Beitrittsassoziierung (Europa-Abkommen), die Freihandelsassoziierung (EWR-Abkommen) und die weltweite Entwicklungsassoziierung (AKP-Abkommen).

Außenpolitik

Bis heute tun sich die EU-Staaten schwer, zu einer gemeinsamen Außenpolitik zu finden. Erst die Einheitliche Europäischen Akte hat 1987 das Ziel einer Gemeinsamen Außenpolitik (GAP) formuliert und in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) praktiziert. Der Vertrag von Maastricht erweiterte die außenpolitische Zusammenarbeit um den sicherheitspolitischen Aspekt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP) und schuf verbindliche Regelungen für gemeinsame Aktionen. Der Vertrag von Amsterdam verpflichtet die Mitgliedstaaten in der Außenpolitik von einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu einer tatsächlichen gemeinsamen Politik zu kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auch das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ("High Representative for the Common Foreign and Security Policy") geschaffen, das seit Oktober 1999 von Javier Solana bekleidet wird.

Ausschuss der Regionen (AdR)

Diese Vertretung der europäischen Regionen ist ein offizielles Beratungsgremium im EU-Gefüge. Der AdR wurde mit dem Vertrag von Maastricht festgeschrieben und arbeitet seit 1994. Er besteht aus 344 weisungsunabhängigen Mitgliedern, die der Ministerrat auf Vorschlag der EU-Staaten auf vier Jahre ernennt. Es handelt sich um gewählte Vertreter aus den Kommunen und Regionen aus den Ländern der Gemeinschaft. Die deutschen Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden stellen 24 Mitglieder. Der AdR soll den Ministerrat und die Europäische Kommission durch rechtlich unverbindliche Stellungnahmen in regional- und lokalpolitischen Fragen beraten. Obligatorisch muss beim AdR eine Stellungnahme eingeholt werden, wenn es sich um die Themen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen handelt. Zur Ausarbeitung der Stellungnahmen hat der AdR neun Fachkommissionen eingerichtet.

    Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter ist ein dem Ministerrat untergeordnetes Gremium, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten im Botschafterrang bzw. deren Stellvertretern zusammensetzt. Der AStV ist besonders für die Vorbereitung der Ratstagungen zuständig. Ihm untergeordnet sind insgesamt 250 Arbeitsgruppen, in denen die zur Entscheidung anstehenden Rechtsakte geprüft werden. Die Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten alle Entscheidungen einer Ratssitzung vor, indem sie, je nachdem, ob über sie schon Einigkeit erzielt wurde oder nicht, als A-Punkte und B-Punkte klassifiziert werden.

    Die französische Übersetzung "Comité des Représentants Permanents" (COREPER) wird in der Regel im EU-Jargon als Begriff für den Ausschuss benutzt. Von deutscher Seite aus ist das Auswärtige Amt für die Betreuung der Bereiche Allgemeiner Rat, Außenpolitik, Entwicklung, Europäisches Parlament sowie Kultur und Medien zuständig. Die Themenfelder Agrar, Binnenmarkt, Arbeit und Soziales, Wirtschaft und Finanzen sowie Bildung und Umwelt werden vom Bundesfinanzministerium betreut und gelten als weitaus wichtiger. Der AStV ist untergliedert in den COREPER I (die Fachbeamten) und den COREPER II (die ständigen Vertreter selbst).

    Ausschüsse bei der Europäischen Kommission

    Dies sind Ausschüsse, die der EU-Kommission zugeordnet, letztlich aber ein Vorposten des Ministerrats und mit diesem über den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) verbunden sind. Sie arbeiten weitgehend im Hintergrund und haben großen Einfluss auf die Gesetzgebung der EU, obwohl sie in den vom EG-Vertrag beschriebenen Entscheidungsverfahren gar nicht erwähnt werden. Die Ausschüsse setzen sich aus Experten zusammen, die von den Mitgliedsstaaten zum jeweiligen Thema benannt werden. Nach Schätzungen der Kommission werden drei Viertel aller Entscheidungen de facto von den Ausschüssen vorbestimmt. Wichtig ist Ihre Rolle auch bei den Durchführungsbeschlüssen einer Verordnung oder Richtlinie, in denen noch praktische Details geklärt werden. Durch die Ausschüsse beraten und überwachen die Mitgliedstaaten die Kommission bei diesen Durchführungsbeschlüssen. Nicht zu verwechseln sind sie mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments.

    Ausschüsse des Europäischen Parlaments

    In den ständigen Ausschüssen werden die politischen Themen des Europäischen Parlaments auf parlamentarischer Ebene verhandelt. Die Wahl der Ausschussmitglieder findet während der ersten Tagung des neu gewählten Parlaments und erneut nach Ablauf von zweieinhalb Jahren statt. Die Ausschüsse bereiten de facto die Entscheidungen der Vollversammlung des Parlaments vor. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Stärke der Fraktionen wieder. Zusätzlich zu den derzeit 20 ständigen Ausschüssen können bei Bedarf Unterausschüsse (der ständigen Ausschüsse), Untersuchungsausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse eingesetzt werden.

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