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Das Glossar der EU-Fachbegriffe

Wir erklären die wichtigsten Begriffe rund um das Thema EU. Die Erläuterungen sind mit Links versehen, die zur passenden Website bzw. zu weiteren Schlagwörtern innerhalb des Glossars führen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.

Begriffe, die mit B, C oder D anfangen

B-Punkte

Das A-Punkt- und B-Punkt-Verfahren ist dazu da, die gesetzgeberischen Beschlüsse des Ministerrats effektiver zu gestalten. B-Punkte sind dabei Themen auf der Tagesordnung eines Ministerrats, über die der vorberatende Ausschuss der Ständigen Vertreter keine Einigung erzielt hat. Unstrittige Themen werden dagegen als A-Punkte von den Ministern ohne weitere Aussprache angenommen.

Barcelona-Prozess

Der Barcelona-Prozess beschreibt die Politik der "Euro-Mediterranen Partnerschaft" (EMP). In ihr organisieren die EU-Mitglieder und zwölf Staaten, die südlich und östlich an das Mittelmeer angrenzen, ihre Zusammenarbeit. Hervorgegangen ist sie aus der Euro-Mediterranen Außenministerkonferenz, die im November 1995 in Barcelona tagte (daher auch der Name). Dort wurden die institutionellen Grundlagen für die sicherheitspolitische, wirtschaftlich-finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit der Länder gelegt. Vorrangiges Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum sowie die für 2010 angestrebte Euro-Mediterrane Freihandelszone. Der Barcelona-Prozess erhält wesentliche Impulse aus der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" (ENP) und wird manchmal auch als geographisches Gegenstück zur Ost-Erweiterung der EU angesehen.

Beitrittskandidat

Ein Land, das den Beitritt zur Europäischen Union mit Bezug auf Artikel 49 des EU-Vertrags beim Ministerrat offiziell beantragt hat, wird als Beitrittskandidat (oder auch: "beitrittswilliger Staat") bezeichnet, so lange der Antrag nicht abgelehnt bzw. der Beitritt vollzogen ist. Die Kommission prüft zunächst den Beitrittskandidaten und gibt dann eine Stellungnahme ab. Auf dieser Grundlage formuliert der Europäische Rat die politischen Zielvorstellungen für den Beitritt und beschließt, nach Beratungen mit Kommission und Parlament, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können. Zum Abschluss der Verhandlungen werden die Aufnahmebedingungen und Anpassungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten im Beitrittsvertrag fixiert. Und dann müssen nur noch das Europäische Parlament, die bisherigen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidat selbst (häufig in einem Referendum - eine hohe Hürde!) zustimmen, schon haben wir ein frisch gebackenes EU-Mitglied. Vom Antrag bis zum Beitritt vergehen in der Regel fünf bis zehn Jahre.

Beitrittskriterien

Siehe Kopenhagener Kriterien

Beitrittsvertrag

Die EU-Mitgliedstaaten schließen mit einem Kandidatenland einen Beitrittsvertrag, sobald sich alle Beteiligten über die Modalitäten und Inhalte des Beitrittes einig sind. Der Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten des neuen Mitgliedstaates, darunter fallen auch Übergangsfristen und Finanzhilfen, sowie die durch die Erweiterung notwendigen Anpassungen der europäischen Institutionen. Nach der Unterzeichnung ratifizieren die beteiligten Länder den Vertrag. Anschließend tritt dieser zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Benelux-Kooperation

Die Benelux-Kooperation zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg gibt es bereits seit 1944. In mancher Hinsicht ist sie ein Vorbild für die Gestaltung der Europäischen Union. Um wirtschaftlich zu wachsen, haben sie auf enge Zusammenarbeit inklusive einer Zollunion gesetzt. Dafür wurden früh die Binnengrenzen aufgemacht, um den freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Vertrag über die Ökonomische Union vom 3. Februar 1958 besiegelt dies mit verbindlichen Regeln und gemeinsamen Institutionen. So verfügt die Benelux-Kooperation, neben den jeweils nationalen Einrichtungen, über ein gemeinsames Parlament, einen Gerichtshof, das Ministerkomitee sowie den Rat der Ökonomischen Union. Darüber hinaus wird in der Benelux-Kooperation auch die europäische Politik etwa durch Resolutionen koordiniert. Seit 2002 finden regelmäßige Treffen mit der Visegrád-Gruppe statt.

Berichterstatter

Zu jedem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission kann das Europäische Parlament Änderungsvorschläge einbringen. Hierzu wird im zuständigen Ausschuss, dem so genannten "federführenden Ausschuss", ein Bericht verfasst, auf dessen Grundlage später das Plenum entscheidet. Die Vergabe der Berichte innerhalb der Ausschüsse, d.h. zwischen den Fraktionen und den am Thema interessierten Abgeordneten, erfolgt mit Hilfe eines ausgeklügelten Punktesystems. Wer zum Berichterstatter ernannt wird, bereitet einen Berichtsentwurf vor, zu dem jeder Abgeordnete Änderungen vorschlagen kann, über die im Ausschuss abgestimmt wird. Die anderen Fraktionen ernennen häufig einen "Schatten-Berichterstatter", der für seine Fraktion das Thema intensiv begleitet und die Entscheidungsfindung in der Fraktion. Die Arbeit als Berichterstatter bietet den Abgeordneten eine gute Möglichkeit, sich inhaltlich zu profilieren und ist daher begehrt, auch wenn dies viel Arbeit bedeutet.

Berlaymont

Im Brüsseler Europaviertel am zentralen Rond-Point Schuman gelegen, komplett verglast und mit futuristischem Dach ist das Berlaymont-Gebäude der Hauptsitz der Europäischen Kommission. Der Name geht auf das Kloster zurück, das einst auf dem Hügel stand. Daran erinnert heute noch die Form des Gebäudes, ein wuchtiges, unregelmäßiges Kreuz. Gebaut wurde das B. in den 60er Jahren, 1967 bezog die Kommission dort ihren Arbeitsplatz. 1991 musste das B. wegen Astbestverseuchung geräumt werden, die anschließende, vom belgischen Staat verantwortete, Sanierung dauerte 13 Jahre und verschlang die ungeheure Summe von rund 500 Mio. Euro. Seit November 2004 tagt die EU-Kommission wieder im rundum erneuerten Gebäude, zudem haben alle Kommissare in den oberen Stockwerken ihre Büros. Um 12 Uhr mittags ist das Berlaymont Magnet für die Brüsseler Journalisten: beim "Midday-briefing" erhält die Branche täglich die aktuellen EU-News.

Bestimmungslandprinzip

Im Europäischen Binnenmarkt ist es alltäglich, dass Waren und Produkte zum Verkauf aus einem anderen Land importiert werden. Die grenzüberschreitende Lieferung wirft allerdings eine Frage auf: In welchem Land wird die Ware versteuert - im Ursprungs- oder im Bestimmungsland? Das Bestimmungslandprinzip regelt diese Frage: es besagt, dass eine Lieferung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes versteuert wird. Im Ursprungsland entfallen dann die Steuern. Das heißt, wenn beispielsweise ein Auto in Frankreich gekauft wird, um es in Deutschland zu verkaufen, muss es nach dem Bestimmungslandprinzip nur in Deutschland angemeldet und versteuert werden. Die Steuern werden so vom Endverbraucher getragen. Das gegenteilige Prinzip zum Bestimmungslandprinzip ist das Ursprungslandprinzip. Um eine allgemeingültige Regelung für den Europäischen Binnenmarkt zu finden, ist die Europäische Kommission bemüht, insgesamt zum Ursprungslandprinzip überzugehen.

Binnenmarkt

Seit dem 1. Januar 1993 besteht innerhalb der EU der Binnenmarkt. Der Begriff bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, der sich im Fall der EU durch die vier Grundfreiheiten auszeichnet: freier Verkehr von
- Personen,
- Waren,
- Dienstleistungen und
- Kapital.
Er wurde durch den Gemeinsamen Markt vorbereitet und durch Verabschiedung eines Bündels von EG-Maßnahmen bis zum 1. Januar 1993 im Wesentlichen verwirklicht. Die häufig verwendete Formel von der "Vollendung des Binnenmarkts" zeigt, dass es im Detail aber noch viel zu harmonisieren gibt.

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess kennzeichnet eine weitreichende Reform des europäischen Hochschulsystems. Er ist ein zentraler Bestandteil der 2000 von der EU angestoßenen Lissabon-Strategie. Ziel des Bologna-Prozesses ist es, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit gestärkt werden. Die Erklärung von Bologna, die den Prozess einläutete, wurde im Juni 1999 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet. Folgende Reformansätze stehen dabei im Mittelpunkt:

  • 1. Schaffung eines Systems verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • 2. Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor and Master)
  • 3. Einführung eines Leistungspunktesystems (European Credit Point Transfer System)
  • 4. Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
  • 5. Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung

Britenrabatt

Der Britenrabatt ist ein finanzieller Ausgleich für übermäßige Nettozahlungen an den EU-Haushalt, der allein für Großbritannien gilt. So erhält 'London' 2/3 seiner Nettozahlungen für die national zurechenbaren Ausgaben (mehr als 90% des Haushalts) zurück. Der Britenrabatt wurde 1984 von Margret Thatcher durchgesetzt. Der Anteil der Landwirtschaft am damaligen EG-Haushalt machte über 80 Prozent aus. Weil der britische Agrarsektor viel geringer war als im Rest der EG, waren die Rückflüsse aus dem Brüsseler Haushalt relativ gering. Zudem war das Land damals einer der ärmeren Mitgliedstaaten. Durch die EU-Erweiterung 2004 sind die Nettozahlungen aller bisherigen Mitglieder angestiegen. Daher erhöht sich auch der Britenrabatt und wird zudem durch alle anderen EU-Länder finanziert. Er wird heute zunehmend als unzeitgemäß empfunden, da Großbritannien sich nicht fair an den Kosten der Erweiterung beteilige, der Anteil der Agrarausgaben künftig auf ca. 30 Prozent absinke und Großbritannien heute einer der reichsten Mitgliedsstaaten sei.

Bürgerbeauftragter

Der Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament nach jeder Europawahl für die Dauer der Wahlperiode ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU kann sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten in Straßburg wenden und ihm einen Verdacht mitteilen, was bei den Organen und Institutionen der EU falsch läuft. Etwa wenn eine Institution der EU untätig ist, obwohl sie handeln müsste oder wenn sie offenbar falsch handelt. Seit dem 1. April 2003 hat der Grieche Nikiforos Diamandouros das Amt des Bürgerbeauftragten inne.

Butterberge

Butterberge (und Milchseen) entstehen, weil die Agrarpolitik der EU vor allem sozial begründet ist. Ihr höchstes Ziel ist es, das Einkommen und damit den Lebensstandard der europäischen Bauern zu sichern. Den Landwirten wird ein bestimmter Preis für ihre Produkte garantiert und nicht benötigte Mengen werden aufgekauft. Diesen Anreiz zur Überproduktion wollte man in den GAP-Reformen 1992 und 2003 beseitigen, indem man die garantierten Preise senkte und sie teilweise durch Beihilfen ersetzte. Dadurch konnten Milchsee und Butterberg, die in den 1980er Jahren am größten waren, verkleinert werden. Heute erhalten die Landwirte eine von Menge und Art ihrer Erzeugung unabhängige Direktbeihilfe, die - je nach Art des Anbaus - durch eine unterschiedlich große Zusatzprämie ergänzt wird. Das führt dazu, dass ein Landwirt heute rund 80% seines Einkommens aus EU-Mitteln erhält, obwohl für die Versorgung Europas nach Schätzungen ein Drittel der im Agrarsektor Beschäftigten ausreichen würde.

Cardiff-Prozess

Der vom Europäischen Rat im Juni 1998 beschlossene Cardiff-Prozess hat das Ziel, den Umweltschutz bei politischen Entscheidungen in der EU stärker einzubeziehen. Unter anderem haben die Staats- und Regierungschefs den Ministerrat beauftragt, Strategien für die Einbeziehung von Umweltfragen in die jeweiligen Politikfelder auszuarbeiten. Hintergrund ist der mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) eingeführte Artikel 6 des EG-Vertrages. Dieser besagt, dass der Umweltschutz in die EU-Politik mit einbezogen und insbesondere die nachhaltige Entwicklung gefördert werden soll.

CEFTA

Das Zentraleuropäische Freihandelsabkommen (Central European Free Trade Agreement - CEFTA) wurde im Dezember 1992 von Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn gegründet und trat am 1. März 1993 in Kraft. Das Abkommen fußt auf der europäischen Freihandelszone EFTA und den Europaabkommen zwischen der EU und den mittel- und osteuropäischen Staaten. Die Freihandelszone sollte die damaligen EU-Beitrittskandidaten wirtschaftlich stärker integrieren und enger an den Westen anbinden. Vor der Osterweiterung der EU hatte die CEFTA acht Mitglieder. Mit dem 1. Mai 2004 verließen fünf EU-Neulinge das Freihandelsabkommen, Rumänien und Bulgarien traten am 1. Januar 2007 ebenfalls aus. Doch damit war das CEFTA nicht am Ende: Nachdem Kroatien im Jahr 2002 und Mazedonien im Jahr 2006 dazugekommen waren, wuchs das CEFTA zum 1. Januar 2007 um Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Moldawien, Montenegro und Serbien.

CEN

Das 1961 gegründete Europäische Komitee für Normung (frz. "Comité Européeen de Normalisation" - CEN) mit Sitz in Brüssel ist auf europäischer Ebene für Fragen der Normierung in allen technischen Bereichen mit Ausnahme der Elektrotechnik und der Telekommunikation verantwortlich. Es ist keine EU-Institution, aber alle Länder der EU und der EFTA, mit Ausnahme Liechtensteins, zählen zu den Mitgliedern. Auf europäischer Ebene beschäftigen sich außer dem CEN noch zwei weitere Stellen mit der Normierung: das CENELEC und das ETSI.

  • Link ins Internet: CEN

CENELEC

Das "Comité Européen de Normalisation Electrotechnique" (CENELEC) ist in Europa dafür zuständig, Normen im Bereich der Elektrotechnik zu schaffen. Es ergänzt damit die Arbeit des CEN und des ETSI. Bis 1973 hatten die Europäischen Gemeinschaften noch eine eigene Institution für die Normierung in der Elektrotechnik, die CENELCOM, und eine weitere in Kooperation mit den EFTA-Ländern, die CENEL. Diese beiden wurden zum CENELEC zusammengefasst, das seinen Sitz seither in Brüssel hat.

COREPER

Comité des représentants permanents; siehe Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

COSAC

Die im November 1989 gegründete "Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments" (Übersetzung des frz. Kürzels COSAC) ist ein Gremium, in dem die nationalen Parlamente der EU sich koordinieren, um informell über europapolitische Fragen (vor allem zur grundsätzlichen Struktur der EU) zu beraten. Langfristig könnten sich viele von ihnen vorstellen, dass aus der COSAC eine zweite parlamentarische Kammer neben dem bestehenden Europäischen Parlament wird. Gegen eine solche Entwicklung hat jedoch nicht nur der Ministerrat bedenken. So ist es ein inhaltlich kompetentes, aber rein beratendes Gremium ohne Mitbestimmungsrechte.

COST

COST ("European Co-operation in the field of Scientific and Technical Research") ist ein Rahmen für die europäische Kooperation auf dem Gebiet der Forschung. Mit Hilfe von COST können die Mitglieder ihre national geförderte Forschung auf europäischer Ebene koordinieren und Informationen austauschen. Heute umfasst das 1971 gegründete COST 34 Mitgliedsländer. Das Sekretariat wird vom Ministerrat unterhalten.

Cotonou-Abkommen

Das Cotonou-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten wurde 2000 in der Hauptstadt des Benin, Cotonou, unterzeichnet. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren stellt ein umfassendes Abkommen über die Entwicklungszusammenarbeit dar, der mit einem erheblichen Finanzvolumen politische und Handelsfragen zusammenhängend behandelt. Im Gegensatz zu den vier vorher getroffenen Lomé-Abkommen soll das Cotonou-Abkommen besser auf die Unterschiede innerhalb der AKP-Gruppe eingehen: regionale Freihandelszonen sollen gegründet werden, die mit der EU so genannte "Economic Partnership Agreements" (EPAs) abschließen; sie sollen auch die Verpflichtung zu gegenseitiger Marktöffnung enthalten. Wenn ein Staat gegen zentrale Elemente des Cotonou-Abkommens (demokratische Prinzipien, Menschenrechte oder good governance) verstößt, kann er von der Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.

DAPHNE II

Im Jahr 2000 rief die Europäische Kommission das EU-Förderprogramm DAPHNE ins Leben. Es beschäftigt sich mit der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Mittlerweile läuft das Programm in der zweiten Phase: DAPHNE II (2004-2008). Hier liegt der Schwerpunkt auf Präventionsmaßnahmen, dem Opferschutz und der Förderung der Zusammenarbeit von Organisationen, die in diesem Bereich arbeiten. Für die zweite Phase stellt die EU 50 Mio. Euro zur Verfügung, mehr als das Doppelte im Vergleich zur ersten Phase. Innerhalb des Programms können sich Organisationen auf ausgeschriebene Projektvorschläge der Kommission bewerben. Ein Beispiel: Zum Thema "sicher spielen im Internet" informiert die britische Organisation "NCH Action for Children" in Seminaren über Handlungsmöglichkeiten zur Prävention von Kinderpornografie im Internet.

Daseinsvorsorge

Sie hat nichts mit Alterssicherung zu tun, sondern es geht um Dienstleistungen, die für unser Dasein notwendig sind: Telekommunikation, Strom und Wasser, Abfälle und Abwässer, Bus und Bahn, Kindergärten, Museen, Theater, Schwimmbäder etc.
Alle diese Dienstleistungen haben gemeinsam, dass sie als "Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" am Gemeinwohl orientiert sind. Trotzdem werden sie heute auch als Märkte begriffen, in denen auf europäischer Ebene der Wettbewerb geregelt werden soll - was teilweise schon umgesetzt, teilweise sehr umstritten ist.

Delegation (1)

Im Europäischen Parlament ist jede(r) Abgeordnete nicht nur Mitglied in mindestens einem Fachausschuss sondern auch noch in mindestens einer Delegation. Diese Gruppe von jeweils 15 bis ca. 35 Europaabgeordneten arbeitet ähnlich wie ein Fachausschuss, allerdings ohne gesetzgeberische Zuständigkeiten und dementsprechend weniger zeit- und arbeitsaufwändig. In der Delegation beraten sich die Abgeordneten untereinander und mit Abgeordneten aus dem Partnerland über die gegenseitigen politischen Beziehungen. Denn jede Delegation ist einem Land oder Länderverbund zugeordnet (z.B. Japan-Delegation). Die Delegation beider Seiten (EU und Japan) bilden einen so genannten gemeinsamen parlamentarischen Ausschuss.

Delegation (2)

Zum anderen ist Delegation ein Begriff der Sozialdemokraten für die Zusammenkunft der Abgeordneten eines Landes. In der deutschen D. sitzen dementsprechend alle deutschen SPD-Abgeordneten mit dem Geschäftsführer und den Mitarbeitern der Delegation zusammen. Sie treffen sich jeweils einmal während der Ausschusswoche und einmal während der Straßburgwoche. Andere Fraktionen benutzen statt dessen den Begriff Gruppe.

Delors-Bericht

Ein Meilenstein auf dem Weg zum Euro. 1988 legte Jacques Delors, der damalige Präsident der EU-Kommission, einen wegweisenden Bericht vor, den er u.a. mit den Präsidenten der nationalen Zentralbanken erarbeitet hatte. Anknüpfend an die Inhalte des Werner-Plans von 1970 skizziert der Delors-Bericht den Weg zu einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Das Kernstück ist der Drei-Stufen-Plan, der mithilfe drei konkreter Maßnahmen eine WWU realisieren sollte.
Erste Stufe: totale Liberalisierung des Kapitalverkehrs bis zum 1.7.1990. Zweite Stufe: Engere Koordination und Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) bis zum 1. Januar 1994 als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB). Dritte Stufe: Einführung einer gemeinsamen Währung bis zum 1. Januar 1999. Der Europäische Rat bestätigte den Delors-Bericht 1989 in Madrid. Anschließend wurde er in seinen Grundzügen durch den Vertrag von Maastricht umgesetzt.

Demokratiedefizit

Das Schlagwort Demokratiedefizit soll hauptsächlich ausdrücken, dass die Organisation der EU nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist. Dieser Sichtweise folgend würde das institutionelle Gefüge der Union beherrscht von einem Organ, das zugleich Legislativ- und Exekutivbefugnisse inne hat - dem Rat -, sowie einem Organ, dem eine echte demokratische Legitimität fehlt - die Kommission. Das von den Europäern direkt gewählte Europäische Parlament ist dagegen im Vergleich zu nationalen Parlamenten mit bescheidenen Kompetenzen ausgestattet. Dieses Defizit wurde jedoch teilweise abgebaut. So werden die Mitglieder der Kommission durch das EP gewählt. Zudem sind die Mitglieder des Ministerrates Vertreter demokratisch gewählter Regierungen. Auch das EP erhält mehr und mehr Kompetenzen.

Dienstleistungsrichtlinie

Die Dienstleistungsrichtlinie war eines der umstrittensten EU-Gesetzesvorhaben in den letzten Jahren. Nicht zuletzt wurde sie für das Scheitern des Verfassungsreferendums in Frankreich mitverantwortlich gemacht. Vorgelegt hat sie im Februar 2004 der damals für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein, nach dem sie mitunter auch genannt wird. Sie hat zum Ziel, dass Unternehmen künftig EU-weit ihre Dienstleistungen möglichst ungehindert anbieten können. Dazu sollen bürokratische und rechtliche Hindernisse abgebaut werden. Die D. war gedacht als zentraler Teil der Lissabon-Strategie der EU. Doch vor allem das Kernstück der Richtlinie, das Herkunftslandprinzip, stand in der Kritik. Dieses sah vor, dass Dienstleister auch in anderen EU-Ländern nach dem Recht ihres Herkunftslandes arbeiten dürfen. Doch dieses stieß auf hartnäckigen Widerstand des Europäischen Parlaments, das sich letztlich durchsetzen konnte. Im November 2006 bestätigten die Abgeordneten mit deutlicher Mehrheit einen Kompromiss zwischen Gewerkschaften und EU-Regierungen, wonach die EU nun auf eine fast vollständige Öffnung des Dienstleistungssektors verzichtet.

Diskriminierungsverbot

Durch den Vertrag von Amsterdam ist das Diskriminierungsverbot als einer der Grundsätze der Europäischen Union neudefiniert: Nun kann die Gemeinschaft "geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen." Entsprechende Beschlüsse des Ministerrats müssen allerdings einstimmig sein.

Drei Säulen-Modell

Seit dem Vertrag von Maastricht wird zur plastischen Darstellung der EU das Bild einer Tempelkonstruktion verwendet. Das Dach, das aus den "Gemeinsamen Bestimmungen" (Art. 1-7 EU-Vertrag) und den "Schlussbestimmungen" (Art. 46-53 EU-Vertrag) besteht, wird von drei Säulen getragen:

  • 1. Säule: Die EG (als Sammelbegriff für die drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EURATOM)
  • 2. Säule: Die Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  • 3. Säule: Die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik.
    Die Handlungsmöglichkeiten der einzelnen EU-Organe in den drei Säulen sind unterschiedlich ausgeprägt. Beispiel: Während die EU-Kommission in der 1. Säule" das alleinige Initiativrecht besitzt, hat sie in den anderen beiden Säulen - neben den Mitgliedstaaten - lediglich ein gleichberechtigtes Vorschlagsrecht.

Während also in der 1. Säule die "Gemeinschaftsmethode" angewandt wurde, hatten die 2. und 3. Säule intergouvernementalen Charakter. Diese strikte Trennung wurde allerdings im Laufe der Zeit aufgeweicht: seit dem Vertrag von Amsterdam war die 3. Säule auf die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit reduziert. In der EU-Verfassung wird die Säulenstruktur aufgehoben.

Dubliner Übereinkommen

Das am 15. Juni 1990 vom Europäischen Rat beschlossene und am 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner Übereinkommen regelte bis zum März 2003 die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für Asylverfahren.

Dublin-II-Verordnung

Seit März 2003 ist die Dublin-II-Verordnung in Kraft, die das Dubliner Übereinkommen ersetzt. Sie übernimmt die wesentlichen Grundsätze ihres Vorgängers: Das zentrale Element ist, dass jeder Asylantrag nach festgelegten Kriterien auf genau einen Mitgliedstaat zugeordnet wird. Hat ein Asylbewerber beispielsweise Familienangehörige in einem EU-Land, dann ist dieser Staat zuständig. Trifft keines der Kriterien auf einen Bewerber zu, so ist der Staat zuständig, über dessen Grenze der Asylbewerber in die EU eingereist ist. Die Dublin-II-Verordnung regelt allerdings nicht das Asylverfahren selbst: es gelten weiterhin die nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten.

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