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Das Glossar der EU-Fachbegriffe

Wir erklären die wichtigsten Begriffe rund um das Thema EU. Die Erläuterungen sind mit Links versehen, die zur passenden Website bzw. zu weiteren Schlagwörtern innerhalb des Glossars führen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.

Begriffe, die mit E anfangen

ECHO

1992 hat die EU das Büro für Humanitäre Hilfe (European Humanitarian Aid Office: ECHO) ins Leben gerufen, dessen Aufgabe es ist, in Krisenregionen schnelle Hilfe zu leisten. Dies geschieht durch die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung, Nahrung, Benzin und anderen lebenswichtigen Gütern. Die Hilfe von ECHO umfasst aber auch die Entsendung von Teams, die sich um die Reinigung des Wassers kümmern oder logistische Unterstützung bei der Verteilung der Hilfsgüter leisten. Nach eigenen Angaben erhalten durch ECHO jedes Jahr 18 Mio. Menschen in über 60 Ländern Hilfe. Dafür werden jährlich mehr als 500 Mio. Euro ausgegeben. ECHO führt die Projekte nicht selber aus, sondern arbeitet mit derzeit über 200 Partnern zusammen. ECHO-Partner kann jede Organisation werden, die sich um eine Förderung bewirbt.

ECOFIN-Rat

Der Rat »Wirtschaft und Finanzen« (ECOFIN) ist eine Formation des Ministerrats der EU. In der Regel nehmen die Wirtschafts- und/oder Finanzminister an seinen Sitzungen teil. Zentrale Aufgabe ist die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-Mitgliedstaaten. Diskutiert werden Fragen zu Steuern, zur Wirtschaftsförderung bis hin zur gemeinsamen Währung, dem Euro. Zum Beispiel werden alle Probleme und Fragen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt in diesem Gremium erörtert. Auch die Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens werden von dieser Ratsformation beschlossen.

Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der ECOFIN für die Verabschiedung des EU-Haushaltsplans zuständig.Mit Ausnahme von Steuerfragen entscheidet der ECOFIN mit qualifizierter Mehrheit. Bei Entscheidungen, die den Euro betreffen, stimmen nur die Euro-Staaten ab. Alle anderen enthalten sich.

Bei Themen, die die Wirtschafts- und Währungsunion betreffen, erfolgen Verhandlungen zudem informell unter den Mitgliedstaaten der sogenannten Eurogruppe. Die Fachminister derjenigen Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, bleiben von diesen Sitzungen ausgeschlossen. Meist tagt die Eurogruppe einen Tag vor der ECOFIN-Sitzung.

eContent

Dieses EU-Programm fördert digitale Inhalte, wobei Wert auf vielsprachige und multikulturelle Komponenten gelegt wird. Der Schwerpunkt liegt bei den Inhalten des öffentlichen Sektors und bei der Förderung von Bildung und Kultur. Das Programm ist zeitlich aufgeteilt in eContent von 2001-2005 und nun eContent+ von 2005-2008.

eEurope


Das eEurope-Programm wurde im Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Das ehrgeizige Ziel war es, jeden Bürger, jede Schule und jedes Unternehmen in EUropa ans Internet anzuschließen. Dazu wurden zwei Aktionspläne eingerichtet: eEurope 2002 und als Nachfolger eEurope 2005. Gefördert wurde der Zugang zum Internet und die Nutzung des Netzes in Bereichen wie elektronisches Lernen (eLearning), elektronischer Geschäftsverkehr (eCommerce), öffentliche Verwaltung (eGovernment) und elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), sowie der digitalen Integration benachteiligter Schichten (eInclusion). Das Nachfolge-Programm von eEurope ist i2010.

EFTA ("European Free Trade Association")

Die Europäische Freihandelszone ist eine zwischenstaatliche Organisation von vier europäischen Ländern (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen), die alle keine EU-Mitglieder sind. Innerhalb der EFTA unterhalten sie Freihandelsverträge (freier Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital) untereinander, mit der EU und mit Nicht-EU-Staaten. Alle EFTA-Mitgliedstaaten, außer der Schweiz, sind Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

E-Government-Aktionsplan

Im Rahmen der i2010 Initiative verabschiedete die EU-Kommission im April 2006 den E-Government-Aktionsplan. Damit will sie die Einführung von elektronischen Behördendiensten fördern und beschleunigen. Der Plan umfasst fünf Ziele, die man bis zum Jahr 2010 erfüllen möchte. Erstens will die Kommission den genrellen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, soweit verbessern, dass die gesamte EU-Bevölkerung elektronische Behördenangebote nutzen kann. Zweitens will die Kommission die Verwaltung effizienter machen und setzt dabei auf den erhöhten Einsatz von IKT. Drittens werden sogenannte Schlüsseldienste, vor allem die elektronische Vergabe von öffentlichen Aufträgen, besonders gefördert. Weiterhin unterstützt der Aktionsplan die technologischen Voraussetzungen für besonders leistungsfähige eGovernment-Angebote in ihrer Entwicklung. Zugleich will die Kommission das "E-Demokratie"-Potential ausbauen und ITK-Projekte unterstützen, die das Ziel haben, die Bürger in politische Entscheidungsprozesse einzubinden.

EG-Vertrag (EWG-Vertrag)

Der EWG-Vertrag, der am 25. März 1957 in Rom unterschrieben wurde und am 1. Januar 1958 in Kraft trat, besiegelte die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die 1967 in der Europäischen Gemeinschaft (EG) aufging. Infolge dessen wurde (etwas später: 1986) aus dem EWG- der EG-Vertrag (EG-V). Der überwiegende Teil europäischer Gesetzgebung basiert bis heute auf dem EG-Vertrag. Er definiert die für alle Rechtsakte verbindlichen Entscheidungsverfahren und beschreibt die Aufgaben der Gemeinschaftsorgane. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986/1987) wurde der Vertrag nach rund 30 Jahren umfassend reformiert, aber nur wenige Jahre später bestand neuer Reformbedarf. Dazu wurde der Vertrag über die Europäische Union (EU-V) ausgehandelt, der jedoch nicht anstelle des EG-Vertrags trat, sondern diesen um wesentliche neue Inhalte ergänzt. Der EG-Vertrag bildet die erste Säule der EU (siehe Drei Säulen Modell der EU).

Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die damals zwölf Mitgliedsstaaten der EG haben die EEA im Februar 1986 beschlossen, am 1. Juli 1987 trat sie in Kraft. Sie war die erste umfassende Reform der EG in 30 Jahren, ihr Hauptziel war es, den rechtlichen Rahmen für die Vollendung des Binnenmarktes bis Ende 1992 zu schaffen. Die EEA gab der Gemeinschaft zusätzliche Kompetenzen und zog weit reichende Veränderungen innerhalb der EG mit sich, so zum Beispiel ein teilweises Aufbrechen des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat. Mit der EEA wurde auch der Wille zu einer gemeinsamen Außenpolitik erstmals vertraglich fixiert.

Einstimmigkeit

Die Abstimmungen im Rat der Europäischen Union erfolgen entweder mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder aber einstimmig durch Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Eine Stimmenthaltung steht einem einstimmigen Beschluss nicht entgegen. War ursprünglich bei fast allen Ratsbeschlüssen Einstimmigkeit erforderlich, so steigt der Anteil der Entscheidungen, bei denen im Rat einzelne Länder Gefahr laufen, überstimmt zu werden, kontinuierlich an. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung wird es von den meisten Beteiligten als geradezu lebenswichtig für die EU angesehen, das mit der Einstimmigkeit einhergehende Vetorecht jedes einzelnen Mitgliedstaats stark einzuschränken.

Entschließung

In der EU gibt es zwei Arten von Entschließungen: denn eine E. kann entweder der Europäische Rat oder das Europäische Parlament (EP) verabschieden. Rechtlich bindet die E. nicht stark, sondern enthält bloß Zielformulierungen. Im EP hat die E. zumeist außenpolitische Inhalte. Hier wird die Position des EP zu einem Thema, z.B. den Menschenrechtsverletzungen in einer Region, zum Ausdruck gebracht, und weitere Institutionen, wie der Europäische Rat oder die Botschaften der Mitgliedsländer werden aufgefordert, die formulierte Position in der betreffenden Region durch diplomatischen Druck zu unterstützen. Eine E. des Europäischen Rates hat demgegenüber meistens EU-innenpolitische Inhalte. So bildeten z.B. bei der Formulierung der Kriterien für die Währungsunion eine Vielzahl von Entschließungen die Grundlage für spätere Vertragstexte. Eine E. dient hier also der Formulierung eines ersten Konsens zwischen den verschiedenen nationalstaatlichen Positionen. Die E. wird in der Praxis auch als Resolution bezeichnet. Im offiziellen deutschen Sprachgebrauch ist in der EU aber von Entschließungen die Rede.

EQUAL

Ziel des EU-Programms EQUAL ist die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Diese Gemeinschaftsinitiative wird durch den Europäischen Sozialfonds und die Mitgliedstaaten gefördert. Hierzu fördert EQUAL die Erprobung von Methoden und Konzepten. Dabei baut sie auf den Erfahrungen der Programme ADAPT und BESCHÄFTIGUNG (1994-1999) auf. EQUAL ist seit 2000 in die Europäische Beschäftigungsstrategie eingebettet. In der Programmlaufzeit 2000-2006 standen der Initiative aus dem Europäischen Sozialfonds 3,274 Mrd. Euro zur Verfügung.

eTEN

Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus dem "e" für elektronisch und "TEN", das für Transeuropäische Netzwerke steht und ursprünglich aus dem Verkehrsbereich stammt. Das Programm ist der i2010-Initiative im Bereich Informationsgesellschaft untergeordnet und speziell für den marktnahen Bereich konzipiert. eTEN fördert bereits etablierte Technologien und fungiert dabei als Brücke zwischen Forschung und Implementierung.

  • Link ins Internet: eTEN

ETSI

Das "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) organisiert die Normierung der Telekommunikation für Europa - und darüber hinaus. Denn seine 688 Mitglieder, eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und administrativen Einrichtungen, kommen auch aus Ländern außerhalb Europas. Das 1988 gegründete unabhängige Institut ist neben den über die nationalen Normierungsinstitute organisierten CENELEC und CEN die dritte wichtige Einrichtung in Fragen der Normierung im europäischen Raum. Seinen Sitz hat das ETSI in Sophia Antipolis im Süden Frankreichs.

  • Link ins Internet: ETSI

EU-Kommissare
Sie sind die Mitglieder der Europäischen Kommission. Seit dem November 2004 benennt jeder Mitgliedstaat einen Kommissar. Die 27 Kommissare dürfen keine weiteren beruflichen oder politischen Verpflichtungen haben und vor allem keine Weisungen von ihrem Heimatland entgegennehmen. Das Verhältnis zur jeweiligen Heimatregierung ist nicht immer unproblematisch, denn schließlich hängt von ihrem Vorschlag die Nominierung und ggf. Wiederernennung ab. Übrigens: Eigentlich ist der Begriff 'EU-Kommissare' falsch, denn aus der früheren Bezeichnung EG-Kommission wurde die 'Europäische Kommission', deren Kommissare sich grundsätzlich nur mit der ersten Säule der EU (also dem EG-Bereich) zu beschäftigen haben.

EURATOM
Der am 25. März 1957 von Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux-Staaten in Rom unterzeichnete Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM) ist einer der drei Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Demnach ist es Aufgabe der Atomgemeinschaft, die Bildung und Entwicklung der europäischen Kernindustrie zu koordinieren und zu fördern. Im Laufe der Zeit wurde der EURATOM-Vertrag erweitert, nicht zuletzt im Bereich der Nuklearsicherheit. Den hohen Stellenwert, der ihm in den EG-Gründerzeiten zukam, hat er in Zeiten des Atomausstiegs nicht mehr.

Euro
Im Dezember 1995 beschlossen die EU-Finanzminister in Madrid, das Großprojekt einer gemeinsamen europäischen Währung unter dem Namen 'Euro' zu vollenden. Anfang 1999 wurde der Euro als Währung offiziell eingeführt, zunächst aber nur als Rechnungseinheit ohne Bargeld. Das kam dann ab dem Neujahrstag 2002 in Umlauf. Der Euro ist das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland und derzeit 15 weiteren EU-Staaten. Großbritannien und Dänemark haben eine Ausnahmeregelung erhalten; Schweden (das den Euro per Referendum allerdings zunächst abgelehnt hat) und die neuen Mitgliedstaaten müssen den Euro einführen, sobald sie die Konvergenzkriterien erfüllen.

EURO-4/EURO-5
Um die Auswirkungen von Abgasen von Fahrzeugen zu verringern, hat die EU Regelungen für Emissionsbegrenzungen für Dieselfahrzeuge eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine Besteuerung von Kraftstoff. Im Rahmen des sogenannten EURO-Programmes werden diese Grenzwerte immer weiter gesenkt. Nach EURO-2 (1996) und EURO-3 (2000) traten im Januar 2005 die Regelungen von EURO-4 in Kraft. Ab Mitte 2008 werden die Grenzwerte von EURO-5 gelten.

Eurobarometer

Das E. ist ein regelmäßig erscheinendes Meinungsumfrageformat der Abteilung Kommunikation der Europäischen Kommission. Dabei müssen die Teilnehmer zum einen immer gleiche Standardfragen beantworten und zum anderen ihre Meinung zu spezifischen Sachthemen äußern. Das Standard-Eurobarometer wird seit 1973 zweimal jährlich in jedem EU-Mitgliedstaat und den Beitrittskandidatenländern durchgeführt. Die Teilnehmer werden in einem mehrstufigen Verfahren zufällig und repräsentativ für die Bevölkerungsdichte des jeweiligen Landes ausgewählt. Neben dem Standard-Eurobarometer gibt es in unregelmäßigen Abständen auch Spezialumfragen zu verschiedenen Themenkomplexen: In den letzten Jahren wurde zum Beispiel die Meinung der EU-Bürger zur Gesundheits-, Energie- oder Erweiterungspolitik abgefragt. Zudem gibt es noch so genannte "Flash-Eurobarometer": hier werden Meinungen über aktuelle Themen per Telefonumfrage relativ schnell ermittelt.

EUROCITIES

EUROCITIES ist ein Netzwerk europäischer Großstädte, dessen Ziel es ist, städtische Interessen in die europäische Politik zu integrieren. Deutsche Mitglieder sind Berlin, Bonn, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Köln, Leipzig, München, Münster und Nürnberg. Zudem dient E. der Zusammenarbeit seiner Mitglieder untereinander in kulturellen, sozioökonomischen und politischen Belangen. Das Netzwerk ist als Dachverband mit Büro in Brüssel angelegt und versucht über Lobbying gesamteuropäische Kommunalinteressen zu vertreten.

Eurogruppe

Die E. ist kein offizielles Gremium der EU, sondern ein Treffen der Finanzminister der Staaten, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Ihre Sitzungen finden jeweils am Vorabend der EcoFin-Ratssitzungen statt. Auf diesen Sitzungen der Minister aller EU-Staaten werden die Leitlinien der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU festgelegt und konkrete Maßnahmen beschlossen. Aber wenn es um die Stabilität des Euro geht, haben Großbritannien, Dänemark, Schweden und 12 der 13 neuen EU-Länder (alle außer Slowenien) nichts zu melden. Da ist die Eurogruppe der intergouvernementale Partner von Europäischer Zentralbank, Kommission und Europäischem Parlament. Dementsprechend nehmen an den Treffen der Eurogruppe auch ein Direktoriumsmitglied der EZB, der für Währungsfragen zuständige Kommissar sowie die Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses des EP teil.

Euro Info Centre (EIC)

Bei EIC handelt es sich um ein 1987 errichtetes Netzwerk der EU zur Förderung von mittelständischen Unternehmen. In den Staaten der EU und den Anrainerstaaten gibt es über 300 Euro Info Centres, die mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. In den EIC werden interessierte Unternehmen vor Ort persönlich zu europäischen Themen beraten. Dabei geht es häufig zunächst einmal darum, Inhalt und Bedeutung von europäischen Richtlinien und anderen Normen für den Betroffenen und seine Branche zu klären. Der Service der EIC umfasst aber auch die Informationen über Ausschreibungen und Förderprogramme der EU, eine Vermittlung von Partnern in Europa und Unterstützung im europaweiten, öffentlichen Auftragswesen.

Eurokorps

Das E. - nicht zu verwechseln mit der schnellen Eingreiftruppe der EU - wurde als Resultat der militärischen Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich seit den 80er Jahren im Jahr 1992 gegründet. Der zunächst deutsch-französischen Organisation traten 1996 Belgien, Luxemburg und Spanien bei. Das Eurokorps (mal mit 'k' geschrieben, mal mit 'c') sollte ursprünglich ein Verteidigungsinstrument der EU darstellen. Daraus ist heute ein schnelles Krisenreaktionskorps für die EU, aber auch für die NATO geworden. Das E. wird gebildet aus Beiträgen seiner fünf Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien. Sein Hauptquartier befindet sich in Straßburg. Zudem haben auch Griechenland, Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen und die Türkei bereits Personal in die Straßburger Zentrale entsandt.

Europa-Abkommen

Bevor es mit der EU-Osterweiterung in die heiße Phase ging, sorgten diese Sonderabkommen dafür, dass schrittweise eine Freihandelszone zwischen der EU und den ehemaligen Ostblock-Staaten hergestellt werden konnte. Mit der Zeit wurden sie, bzw. die mit ihnen verbundenen Verhandlungsrunden, jedoch zu einem Instrument, die Reformstaaten an eine EU-Vollmitgliedschaft heranzuführen.

Europaministerkonferenz

Die Europaministerkonferenz der Länder (EMK) besteht in Deutschland seit 1992. Ihre Aufgabe ist die Koordinierung der Europapolitik der 16 deutschen Bundesländer. Sie stimmen ihre Position zu den grundlegenden europapolitischen Herausforderungen untereinander ab und vertreten diese Position besonders gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Dabei arbeitet die EMK eng mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, den Fachministerkonferenzen der Länder sowie dem Ausschuss der Regionen zusammen.

Europatag

Es gibt sogar zwei, denn auch der Europarat begeht seinen eigenen Europatag (5. Mai). Die Europäische Union feiert dagegen am 9. Mai: An diesem Tag im Jahr 1950 hat der damalige französische Außenminister Robert Schuman den nach ihm benannten Plan veröffentlicht, der die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war. 1985 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, den 9. Mai als "Europatag" zu feiern. Heute ist der Europatag zusammen mit der Flagge, der Hymne und dem Euro zu einem EU-Symbol geworden.

Europäische Betriebsräte (EBR)

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, die in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten mindestens 150 Personen beschäftigen, müssen einen firmenweiten Europäischen Betriebsrat einrichten. Die Betriebsräte haben Anhörungsrechte und müssen vor wichtigen Unternehmensentscheidungen informiert werden.

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ("European Bank for Reconstruction and Development" - EBRD) besteht seit 1991 und hat ihren Hauptsitz in London. Ihre Aufgabe besteht in der finanziellen Unterstützung der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion auf dem Weg zu freien Marktwirtschaften. Wesentliche Mittel hierzu sind Darlehen und Kapitalbeteiligungen, die sie im Sinne von Privatisierungen und der Förderung freien Unternehmertums gewährt. Die EBRD wird von derzeit 60 Mitgliedsländern sowie der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kommission finanziert.

Europäische Dokumentationszentren (EDZ)

Die E. sollen die Forschung und die Lehre auf dem Gebiet der europäischen Integration unterstützen und wissenschaftliche Diskussionen anregen. Außerdem können sich Bürger bei jedem EDZ über die EU-Politik informieren. Die ersten Zentren wurden 1963 eingerichtet, heute existieren über 600 EDZ in und außerhalb der EU. Alle Dokumentationszentren sind an Universitätsinstitute angeschlossen. Zu ihrem regelmäßigen Informationsangebot gehören das Amtsblatt der EG/EU, offizielle Dokumente der Kommission, Berichte des Europäischen Parlaments, Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie die von Eurostat herausgegebenen Statistiken. Zudem ermöglichen die EDZ zur weiteren Recherche Zugang zu verschiedenen Datenbanken wie CELEX.

Europäische Gemeinschaft (EG)

Am 1. Juli 1967 fusionierten die drei Organe der EGKS, der EWG (gleichzeitig in EG umbenannt) und der EURATOM zu den "Europäischen Gemeinschaften". Seitdem verfügen die Europäischen Gemeinschaften offiziell über eine Kommission und einen Rat. Die ursprüngliche Pluralform wurde im europäischen Sprachgebrauch mit der Zeit zum einfacheren Singular: Europäische Gemeinschaft. Die EG ist im Grunde kein Synonym für die Europäische Union, sondern sie ist die Organisation, die sich um die so genannte "erste Säule" der EU (Drei-Säulen-Modell) kümmert. Als solche ist sie die Organisation von derzeit 27 europäischen Staaten mit dem Hauptziel, einen Binnenmarkt und - darauf aufbauend - eine Wirtschafts- und Währungsunion zu vervollkommnen. Daneben hat sie zentrale Kompetenzen in Politikbereichen wie Verkehr, Soziales, Umwelt, Forschung und Technologie, Gesundheit, Bildung, Kultur, Verbraucherschutz und Entwicklung.

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Die EGKS oder 'Montanunion' wurde 1951 als erste der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien sowie den Benelux-Staaten gegründet. Die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle- und Stahlprodukte hatte unter anderem den Zweck, Deutschland in das Nachkriegs-Europa friedlich einzubinden. Im Sommer 2002 lief der auf 50 Jahre befristete EGKS-Vertrag aus, womit eine der drei ursprünglichen drei Europäischen Gemeinschaften aufgehört hat zu existieren. Kohle und Stahl waren damals kriegswichtige Güter, aber ihre Bedeutung ist zurückgegangen, so dass der Vertrag nicht erneuert wurde, sondern seine wesentlichen Bestandteile in den EG-Vertrag eingebunden wurden.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Sie ist die Hausbank der Europäischen Gemeinschaft mit Sitz in Luxemburg - und nicht zu verwechseln mit der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Die EIB wurde 1958 gegründet und ist im Besitz der Mitgliedstaaten. Sie arbeitet wie eine Bank, jedoch nicht gewinnorientiert. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Gemeinschaft bei der Umsetzung ihrer Strukturentwicklungsprobleme. Dazu vergibt die EIB Darlehen mit längeren Laufzeiten und tilgungsfreie Phasen sowie Bürgschaften an öffentliche und private Investoren.

Europäische Kommission

Dieser Begriff wird in Brüssel zweifach angewendet: einmal im Allgemeinen, einmal im Besonderen. Allgemein ist sie das oberste Verwaltungsorgan der Europäischen Union mit Initiativ-, Gesetzgebungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnissen; dazu ist sie an der Aufstellung des Haushaltsplans der EG beteiligt und vollzieht diesen in eigener Verantwortung. Im Besonderen bezeichnet "Europäische Kommission" das Leitungsgremium dieser Verwaltung. Es besteht aus 27 Mitgliedern, den Kommissaren, die in Gesamtverantwortung handeln und deren Mitglieder nicht an Weisungen ihrer Heimatregierungen gebunden sind.

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

Die im Rahmen der EU-Erweiterungsrunde 2004 entwickelte Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) zielt darauf ab, jenseits einer Beitrittsperspektive Stabilität, Sicherheit und Wohlstand im Umfeld der EU durch eine engere Zusammenarbeit mit den Zielländern und einem gegenseitigen Bekenntnis zu gemeinsamen Werten zu sichern. In auf drei bis fünf Jahre angelegten länderspezifischen Aktionsplänen, die auf Länderberichte der Europäischen Kommission aufbauen, werden die politischen und wirtschaftlichen Ziele definiert. Voraussetzung ist die Existenz eines Partnerschafts- und Kooperations- bzw. Assoziierungsabkommen mit der EU. Über Fortschritte in den ENP-Ländern berichtet die Europäische Kommission in regelmäßigen Berichten. Im Bereich der politischen Zusammenarbeit und der GASP wird die ENP mit dem Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abgestimmt. Aktionspläne bestehen derzeit mit verschiedenen Ländern, unter anderem mit Algerien, Georgien, Israel, dem Libanon, Marokko, Moldawien und der Ukraine. Die Beziehungen zu Russland beruhen hingegen auf einer Strategischen Partnerschaft. Im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau (2007-2013) wurden die bisherigen Programme TACIS und MEDA durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ersetzt.

Europäische Sicherheitstrategie (ESS)

Die ESS wurde vom Europäischen Rat im Dezember 2003 als außen- und sicherheitspolitische Orientierung für die EU angesichts der globalen Herausforderungen und Risiken im neuen Jahrhundert formuliert. Im 1. Kapitel definiert die ESS die fünf Hauptbedrohungen für Europa: Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, organisierte Kriminalität. Im 2. Kapitel formuliert die ESS drei strategische Ziele, um die Sicherheit innerhalb der EU zu schaffen: Abwehr von Bedrohungen, Stärkung der Sicherheit in der unmittelbaren Nachbarschaft und Bekenntnis zu einer multilateralen Weltordnung, d.h. es muss eine stärkere Weltgemeinschaft, gut funktionierende internationale Institutionen und eine geregelte Weltordnung geschaffen werden. Im 3. Kapitel plädiert die ESS für mehr Handlungsfähigkeit der EU-Außenpolitik, um diese Ziele zu erreichen - mit diplomatischen, handels- und entwicklungspolitischen Mitteln bis hin zu Militäreinsätzen als letztem Mittel der Konfliktverhütung und Krisenlösung.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Die ESVP ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Sie wurde auf Vorschlag des Europäischen Rates von Köln (Juni 1999) eingerichtet. Die Verantwortung der Union in Sicherheitsangelegenheiten wurde bereits 1991 im Maastrichter Vertrag vertraglich verankert (Artikel 14). Sinn und Zweck der ESVP ist der Aufbau der zivilen und militärischen Handlungsfähigkeit der EU in den Bereichen Krisenmanagement und Konfliktvermeidung auf internationaler Ebene. Konkret umfasst dies humanitäre und Rettungseinsätze, Konfliktvermeidung, friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen (= Petersberg-Aufgaben) sowie auch Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung. Der Europäische Rat von Helsinki legte im Dezember 1999 zudem als Ziel fest, dass die EU in der Lage sein soll, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von bis zu 60.000 Personen einzusetzen und diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz zu halten. Die ESVP verfolgt ihre Ziele im Einklang mit der UN-Charta und wird in Abstimmung mit der NATO entwickelt.

Europäische Union (EU)

Der Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten wurde, genau genommen, erst durch den Vertrag von Maastricht gegründet, der am 1.11.1993 in Kraft getreten ist. Grundlage der Union sind die Europäischen Gemeinschaften: EG, EGKS und Euratom. Ihre Aufgabe ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie zwischen ihren Völkern zusammenhängend und solidarisch zu gestalten. Im Gegensatz zur EG hat die EU als solche keine Rechtspersönlichkeit und keine eigenen Handlungsbefugnisse an Stelle ihrer Mitgliedsstaaten.

Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)

Ihr Name ist noch manchen bekannt, doch es hat sie nie gegeben! Der Versuch der sechs Gründungsmitglieder der EGKS, Frankreich, Italien, Deutschland, BeNeLux, am 27. Mai 1952 eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu gründen, scheiterte 1954 an der Nichtratifizierung der Urkunde durch die französische Nationalversammlung. Dabei war es ursprünglich der französische Ministerpräsident René Pleven gewesen, der den Vorstoß unternommen hatte, deutsche Streitkräfte in eine gemeinsame europäische Armee zu integrieren. Durch die Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO im Jahr darauf wurde das Kernproblem auf transatlantische Weise gelöst.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Der Vorläufer der EG. Am 1. Januar 1958 trat der EWG-Vertrag in Kraft. Er begründete die gemeinsame Agrar-, Handels- und Wettbewerbspolitik sowie eine Zollunion mit dem langfristigen Ziel eines gemeinsamen Marktes. Die Entscheidungen der EWG wurden schon damals durch den Ministerrat getroffen. Das Europäische Parlament hatte nur eine beratende Funktion.

Europäische Zentralbank (EZB)

Herz der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt. Ihr Hauptziel ist, die Preisstabilität in Euroland zu sichern. Dabei ist sie, nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank, von den Weisungen der Regierungen der Mitgliedstaaten oder zentraler Instanzen vollkommen unabhängig. Die EZB beschließt außerdem die Geldpolitik der Gemeinschaft, führt die Devisengeschäfte aus, sorgt für reibungslosen Zahlungsverkehr innerhalb der EU und mit Drittstaaten und verwaltet die Währungsreserven der Mitglieder. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist der Europäische Zentralbankrat, in dem die nationalen Zentralbankpräsidenten der Eurozone sowie das EZB-Direktorium Sitz und Stimme haben.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der EFRE ist der wichtigste Strukturfonds der EU. Sein Ziel ist es, den wirtschaftlichen Aufholprozess der schwächeren Regionen in Europa anzukurbeln. 80 % seiner Mittel werden in Regionen investiert deren Bruttoinlandsprodukt weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (so genannte Ziel-1-Regionen). 13 % der Mittel fließen in Regionen, die von einer wirtschaftlichen Umstellung betroffen sind (Ziel-2-Regionen). Die verbleibenden 7 % des Budgets werden für die Programme URBAN und INTERREG verwendet. URBAN fördert Städte mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben. INTERREG unterstützt die interregionale und grenzüberschreiende Kooperation.

Europäischer Forschungsraum (EFR)

Der EFR (engl. Abkürzung: ERA) hat zum Ziel, den Bereich Forschung und Innovation in der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen und damit zu stärken. Hierzu unterstützt es die Koordination von Forschungsaktivitäten und gewährleistet die Konvergenz der nationalen Forschungs- und Innovationspolitiken. Maßnahmen im Rahmen des EFR umfassen beispielsweise die Organisation von Forschungszusammenarbeit, die Abstimmung nationaler und europäischer Politiken, die Bildung von Netzwerken und die Erhöhung der Mobilität. Das wichtigstes Instrument der EU zur Realisierung des EFR sind die Forschungsprogramme.

Europäischer Freiwilligendienst

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) bietet Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich in einem gemeinnützigen Projekt in einem Mitglieds- oder Partnerland der EU zu engagieren. Der EFD dauert bis zu zwölf Monaten. Möglich sind Tätigkeiten in Bereichen wie Kultur, Jugend, Sport, Sozialwesen, Kunst oder Umwelt.

Eine Entsendeorganisation kümmert sich um die Auswahl des Freiwilligen und dessen Vor- und Nachbereitung auf den Einsatz. Die Aufnahmeorganisation im Gastland stellt die Einsatzstelle für den Kandidaten, bietet dem Freiwilligen persönliche Unterstützung während des Aufenthaltes, sorgt für Kost und Logis und einen Sprachkurs. Zusätzlich erhält der Freiwillige ein Taschengeld.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der in Luxemburg angesiedelte EuGH ist die höchste gerichtliche Instanz der EG. Er hat die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Er besteht aus 27 Richtern, die sowohl als Einzelrichter als auch kollegial entscheiden dürfen. Die Richter werden von acht Generalanwälten unterstützt. Zu den Aufgaben des EuGH gehört, die Rechtmäßigkeit des Handelns der EG-Organe zu überprüfen und festzustellen, ob ein Mitgliedsstaat gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen hat.

Europäischer Haftbefehl

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich 2002 darauf geeinigt, die nationalen Haftbefehle für bestimmte Kriminalitätsbereiche gegenseitig anzuerkennen. Damit gibt es also einen "Europäischen Haftbehl" (EHB), mit dem gesuchte Verbrecher überall in der EU dingfest gemacht werden können. Ziel des Abkommens war es, den mühseligen Rechtshilfeverkehr innerhalb der EU zu vereinfachen und zu beschleunigen. Seit 2004 ergeht so ein EU-Haftbefehl auf einem EU-weit einheitlichen Formular. Die Länder können die Übergabe prinzipiell nicht mehr ablehnen, sondern müssen die gesuchte Person innerhalb von 90 Tagen ausliefern. Auch wenn ein EHB nur unter strengen Voraussetzungen und nur für eine Reihe besonders schwerer Vergehen ausgestellt werden kann, ist er nach wie vor sehr umstritten. Denn die Mitgliedstaaten sind nun auch verpflichtet, ihre eigenen Staatsbürger an das ersuchende Land auszuliefern.

Europäischer Konvent

Der "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union" hat zwischen März 2002 und Juni 2003 den Entwurf für eine künftige EU-Verfassung ausgearbeitet. Die Vorschläge dienten den Staats- und Regierungschefs als Grundlage für die sich anschließende Regierungkonferenz, in der der Verfassungsentwurf finalisiert wurde. Der Konvent sollte klären, wofür die EU künftig zuständig sein soll - und wie diese Aufgaben am besten bearbeitet werden. Im Konvent arbeiteten 105 Politiker aus allen damaligen 15 EU-Staaten sowie den 13 Beitrittskandidaten (inkl. Türkei), angeführt vom Konvents-Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing. Sie wurden jeweils von ihren nationalen Regierungen bzw. Parlamenten nominiert, zudem gab es Delegierte des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission.

Europäischer Rat

Der E. setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, ihren Außenministern und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Er trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr zu einem Gipfel, in der Regel aber alle drei Monate und zwar in Brüssel im Gebäude des Ministerrats. Er darf jedoch nicht mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden. Der Europäische Rat ist die höchste Repräsentanz der Europäischen Union. Er bestimmt durch das besondere Gewicht seiner Mitglieder die EU-Politik. Er ist jedoch (noch) kein vollwertiges EU-Organ, denn vertraglich sind ihm keine Kompetenzen zugeschrieben. So fasst er keine offiziellen Beschlüsse oder verabschiedet Gesetze, sondern entwickelt Handlungsvorgaben für den Ministerrat, die in den sogenannten "Schlussfolgerungen" des jeweiligen Vorsitzes veröffentlicht werden.

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

Die Finanzen der Gemeinschaft werden vom EuRH überwacht, d.h. er muss seit dem Amsterdamer Vertrag über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten im EU-Haushalt berichten. In seinem Jahresbericht fasst der EuRH seine Bemerkungen zur Verwaltung der Finanzen zusammen und gibt Hinweise, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich sind. Dieses Dokument ist die Grundlage des Europäischen Parlamentes dafür, der Europäischen Kommission die Entlastung für die in ihrer Verantwortung liegende Haushaltsführung zu erteilen. In diesem Entlastungsverfahren verpflichtet das EP die Brüsseler Beamten, die in einem Beschluss enthaltenen Vorschläge zu befolgen und vor dem Europäischen Parlament darüber Rechenschaft abzulegen.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der Europäische Sozialfonds ist einer von vier Strukturfonds der EU. Mit seinem Umfang von 70 Mrd. Euro (insgesamt für die Jahre 2000-2006) ist er das wichtigste Instrument der europäischen Sozialpolitik (definiert in Art 146-148 EG-V). Die Europäische Kommission verwaltet den Fonds, wobei sie von einem Ausschuss unterstützt wird. Dieser besteht aus Vertretern der Regierungen sowie der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerverbände. Das Geld des ESF fließt über langfristig angelegte Programme in die EU-Mitgliedstaaten, besonders dorthin, wo die wirtschaftliche Entwicklung hinterher hinkt. So soll schwächeren Regionen ermöglicht werden, Anschluss an das restliche Europa zu finden. Im Einzelnen soll der ESF die Chancengleichheit, die soziale Integration und die Anpassung an Arbeitsmarktveränderungen fördern sowie Langzeitarbeitlosigkeit abbauen helfen.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der EWR umfasst die Territorien der EU-Mitglieder sowie der drei EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Durch den 1995 erfolgten EU-Beitritt der drei vorherigen EFTA-Staaten Schweden, Finnland und Österreich hat sich die Bedeutung des EWR stark verringert. Im 1992 unterzeichneten EWR-Vertrag waren das Gebiet von EFTA und EU als Europäischer Wirtschaftsraum festgeschrieben worden. In diesem Raum können Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte wie in einem Binnenmarkt ohne Landesgrenzen bewegt werden. Dazu wurden unter anderem rund 80 Prozent der für den Binnenmarkt relevanten EG-Vorschriften durch den EWR-Vertrag von den EFTA-Staaten übernommen.

Europäisches Gemeinschaftsrecht

Es wird zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht unterschieden. Das primäre Gemeinschaftsrecht bilden die Verträge über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften samt den dazugehörigen Anlagen und Protokollen, das sekundäre Gemeinschaftsrecht die von den Organen, insbesondere dem Rat, Parlament und der Kommission erlassenen Rechtsnormen, die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Dieses Gemeinschaftsrecht ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Acquis Communautaire.

Europäisches Mehrebenensystem

Im Laufe des europäischen Einigungsprozesses ist ein politisches Gebilde entstanden, das man weder als Staatenbund noch als Bundesstaat bezeichnen kann: besser passt hier der Begriff "Mehrebenensystem". Denn innerhalb der EU werden Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen koordiniert und getroffen: Lokale bzw. regionale, nationale und europäische Akteure sind dabei eingebunden und treffen gemeinsam politische Entscheidungen. Die Mitgliedstaaten sind damit lediglich ein Bestandteil des politischen Systems der EU: Sie teilen sich Macht und Kompetenzen mit Akteuren innerhalb der Nationalstaaten, in Deutschland beispielsweise den Bundesländern, und der europäischen Ebene, etwa dem Europäischen Parlament.

Europäisches Parlament (EP)

Das EP ist die Vertretung der Völker der EU-Mitgliedsstaaten. Seine derzeit 785 Mitglieder werden im Rahmen der Europawahl alle fünf Jahre direkt gewählt. Die Verträge von Maastricht (1991), von Amsterdam (1997) sowie von Nizza (2000) weiteten die Rechte des EP jeweils weiter aus, so dass sich die Befugnisse des Parlaments heute in drei Bereiche unterteilen lassen: der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, die Budgetrechte und die Kontrollrechte. Dass heißt, dass ohne Beteiligung des EP keine europäische Gesetzgebung möglich ist. In wichtigen Tätigkeitsfeldern der EU, wie der Binnenmarktgesetzgebung, hat das EP im Rahmen der Mitentscheidung ein Vetorecht. Gleiches gilt für den Amtsantritt der EU-Kommission oder den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.

Europarat

Er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige Organisation, die sich zur Aufgabe gemacht, das Zusammenachsen und somit den Frieden in Europa zu fördern. (Bitte nicht mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europäischen Rat verwechseln!) Kompetenzen zur Gesetzgebung fehlen dem E. vollständig. Somit behalten alle seine Mitgliedstaaten, ganz Europa mit Ausnahme des Vatikan und Weißrussland, ihre Souveränität, müssen allerdings die rund 160 Konventionen des Europarats beachten. Bekanntestes Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Europawahl

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre nach national unterschiedlichen Wahlsystemen in den Mitgliedstaaten gewählt. Die Bundesbürger vergeben die 99 EP-Mandate für Deutschland nach dem Verhältniswahlrecht. Sie haben eine Stimme und müssen sich für eine Parteilliste entscheiden. Nach dem europäischen Wahlrecht können EU-Ausländer an ihrem Wohnort zur Wahl gehen und sich als Kandidaten aufstellen lassen. Die nächste Europawahl wird im Juni 2009 stattfinden.

European Employment Services (EURES)

EURES ist ein Kooperationsnetz, das Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber europaweit anbietet. EURES informiert, berät und vermittelt. Besonders im Bereich der Beratung trägt EURES zur Steuerung des Arbeitsmarkts bei und ermöglicht so auch jungen Menschen, Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln. Das Netzwerk besteht aus der Europäischen Kommission, öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Zusätzliche Akteure sind sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften.

Europol

Als Kurzname für die europäische Polizeibehörde hat sich "Europol" eingebürgert. Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten haben im Juni 1993 ihre Errichtung beschlossen. Sie ist jedoch kein Organ der Gemeinschaft. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung sowie die Dokumentation und Analyse europäischer Kriminaldaten. Bisher besteht kein eigener Ermittlungs- oder Fahndungsauftrag. Europol berät Ermittlungsteams der Mitgliedstaaten und liefert Informationen bei Menschen- und Drogenhandel, Terrorismus, illegalem Handel mit Autos und radioaktiven Substanzen, Geldwäsche oder -fälschung.

Eurostat

Eurostat heißt das Statistische Amt der EG mit Sitz in Luxemburg. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Statisktikbehörden sammelt, verwaltet und bereitet Eurostat die Daten aller Länder der EU auf und stellt sie - kostenlos und zumeist auch in einer deutschen Version - im Internet zur Verfügung. Die Veröffentlichungen sind in neun Themengebiete unterteilt, außerdem gibt es eine Suchfunktion. Als zentrales Statistikamt der EU ist Eurostat darüber hinaus für die Harmonisierung von statistischen Definitionen und Berechnungsmethoden zuständig. Dies dient besonders der Vergleichbarkeit der vier EU-Konvergenzkriterien, die alle EU-Mitglieder erfüllen müssen, um den Euro zu bekommen. Außerdem gibt Eurostat das Statistische Jahrbuch heraus, das alle wichtigen Daten thematisch geordnet enthält. Da die Bedienung der Datenbank von Eurostat sehr komplex ist, bietet der Europäische Datenservice (EDS) des deutschen Statistischen Bundesamtes eine kostenlose Beratung.

EU-Erweiterung

Wenn man von der EU-Erweiterung oder auch der Ost-Erweiterung spricht, ist in der Regel der große Erweiterungsschritt gemeint, in dem die Europäische Union zum 1. Mai 2004 zehn gleichberechtigte neue Mitgliedsländer aufgenommen hat: Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern und die drei baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen. Aber so wie sich seit der Unterzeichnung des EWG-Vertrags durch zunächst sechs Länder 1957 die EU bereits mehrfach erweitert hat, so stehen auch in den kommenden Jahren noch weitere 'Runden' der EU-Erweiterung an. 2007 wurden Bulgarien und Rumänien als neue Mitglieder in die EU aufgenommen. Mit Kroatien, Mazedonien und der Türkei laufen offizielle Beitrittsverhandlungen. Vor dem Beitritt zur EU muss ein Land nachweisen, dass es die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Gleichzeitig muss aber auch die EU selbst der jeweiligen Erweiterung gewachsen sein, was mit Blick auf die Türkei als großes Hindernis eines künftigen Beitritts gilt.

EU-Verfassung

Die Verfassung ist der 2004 beschlossene, aber in der Folge nicht von allen EU-Ländern angenommene Vertragstext über die Grundordnung der Europäischen Union. Als Weiterentwicklung und Zusammenfassung der bestehenden Europäischen Verträge sollte die Verfassung die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU stärken, ihren Bürgern neue Grundrechte geben und den parlamentarischen Einfluss in der EU ausbauen. Gleichzeitig wird die Eigenständigkeit der Länder (-> Subsidiaritätsprinzip) stärker betont. Die Verfassung sollte die EU verständlicher machen, weil sie alle derzeitigen europäischen Verträge ersetzen und an vielen Stellen einfachere Begriffe verwenden sollte. Neu waren auch die Ämter eines Präsidenten und eines Außenministers der Europäischen Union. Die Verfassung wurde zwischen 2002 und 2004 von einem Konvent und einer Regierungskonferenz erarbeitet. Am 29. Oktober 2004 haben die EU-Staats- und Regierungschefs die Verfassung unterschrieben. Doch die sich anschließende Ratifizierung, die von jedem EU-Mitglied im Parlament und ggf. zusätzlich über ein Referendum erfolgen sollte, erwies sich als zu hohe Hürde. Nachdem die Bevölkerung in Frankreich und den Niederlanden im Mai und Juni 2005 der Verfassung eine Absage erteilt haben, verordneten sich die Staats- und Regierungschefs eine mehrjährige Denkpause. Am Ende brachte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft mit der "Berliner Erklärung" im März 2007 wieder Bewegung in die Sache. Eine Regierungskonferenz erhielt von den Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 den Auftrag, einen "Grundlagenvertrag" erarbeitet. Diesen hat der EU-Gipfel in Lissabon im Oktober 2007 auch gebilligt. Doch bevor der "Lissaboner Vertrag" wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 EU-Mitgliedstaaten ratifizieren.

EU-Vertrag (Vertrag von Maastricht, EU-V)

Der in Maastricht beschlossene und am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag bedeutete eine umfassende Reform der Römischen Verträge. Im EU-Vertrag wurden zudem die Konvergenzkriterien ("Maastricht-Kriterien") festgelegt, also die genauen Eintrittsbedingungen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Der Europäische Rat hatte auf seinem Gipfel von Maastricht im Dezember 1991 die Schaffung der Unionsbürgerschaft, die verstärkte Zusammenarbeit in der Innen- und Außenpolitik und den Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments beschlossen. Dieser Vertrag hat drei zentrale Bestandteile, die als Drei-Säulen-Modell umschrieben werden: Zum einen ist es ein Vertrag zur Änderung des EG-Vertrags (1. Säule); zum anderen gibt er der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2. Säule) sowie der Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik (3. Säule) jeweils eine erstmalige vertragliche Grundlage.

EWG-Vertrag/EG-Vertrag

Siehe EG-Vertrag.

Everything but arms (EBA)

Everything but arms ("alles außer Waffen") heißt ein Programm der EU, das im Jahr 2001 zur Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder (engl. Abkürzung: LDC) eingeführt wurde. Es garantiert diesen den zollfreien Zugang zu den EU-Märkten für alle Güter - außer Waffen. Allerdings gibt es einige Agrargüter, auf die noch bis 2009 (reduzierte) Zölle erhoben werden können. "Everything but arms" hört sich gut an, hat jedoch einige Tücken. So können z.B. Exporte aus LDC Exporte aus Schwellenländern verdrängen. Auch können die Transportkosten recht hoch sein, so dass eine Einbindung der LDC in regionale Handelsbündnisse vorteilhafter sein kann. Wegen der Ausnahmeregelungen für Agrargüter, den Hauptexportgütern der LDC, sprechen Kritiker auch vom "everything but farms"-Programm.