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Das Glossar der EU-Fachbegriffe

Wir erklären die wichtigsten Begriffe rund um das Thema EU. Die Erläuterungen sind mit Links versehen, die zur passenden Website bzw. zu weiteren Schlagwörtern innerhalb des Glossars führen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.

Begriffe, die mit F, G oder H anfangen

Finalität Europas

Dahinter verbirgt sich die Frage, was der Zweck der Europäischen Union ist und ob es ein Ende der europäischen Integration gibt. Das ursprüngliche Ziel der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bestand darin, die Schlüsselindustrien der Mitgliedstaaten eng aneinander zu binden und so Kriege auf europäischem Boden zu verhindern. Der wichtigste EU-Zweck ist dagegen, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen. Dies will man vor allem dadurch erreichen, dass man den gemeinsamen Binnenmarkt vollendet. Es gibt aber noch weitere Ziele, die alle in Artikel 2 des EU-Vertrags niedergelegt sind: So verfolgt die EU mittlerweile eine gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) oder bildet einen gemeinsamen Raum des Rechts (Grundrechtecharta). Die Diskussionen um die Finalität Europas befassen sich auch mit anderen denkbaren EU-Zielen. Man könnte die Aufgaben der Gemeinschaft erweitern und die "Vereinigten Staaten von Europa" aus der Taufe heben. Man könnte sie aber auch auf eine friedensstiftende Freihandelszone souveräner Staaten zurückführen.

Finalität bezeichnet in anderem Zusammenhang auch die geografischen und kulturellen Grenzen Europas als Grenzen der Erweiterung der politischen Gemeinschaft. Kritiker befürchten beispielsweise, dass die EU durch eine übermäßige Erweiterung unüberschaubar werden und ihre Identität als speziell europäische Gemeinschaft verlieren könnte. Vor allem in der Debatte um den EU-Beitritt der Türkei weisen sie auf die Unterschiede des kulturellen und gesellschaftlichen Werteverständnisses als Hindernis für einen Beitritt hin.

Freizügigkeit

Arbeitnehmer und Selbständige aus EU-Staaten haben das Recht, in jedem EU-Land ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des Aufenthaltsorts zu kommen (Art. 48 EGV). Mit der Vollendung des Binnenmarktes kann jeder Unionsbürger innerhalb der Europäischen Union dort leben, arbeiten oder seinen Lebensabend verbringen, wo er will. Um den Missbrauch der weiterhin national geregelten Sozialsysteme zu vermeiden, gilt das Recht auf Freizügigkeit noch nicht für diejenigen, die auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen sind. Die Nichtdiskriminierung der EU-Bürger umfasst auch die unkontrollierte Einreise in jeden Staat der EU. Bei den Osterweiterungen 2004/2007 wurden hier allerdings einige Ausnahmeregelungen vereinbart.

Frontex

Der Name der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten mit Sitz in Warschau leitet sich von dem französischen Wort für Außengrenze ("frontie`res extérieures") ab. Der EU-Ministerat hat sie im Jahr 2004 in Folge der Verschiebung der östlichen Außengrenzen der EU und der zunehmenden illegalen Immigration im Mittelmeerraum ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe besteht in der länderübergreifenden Koordination von Grenzschutzmaßnahmen, insbesondere der Unterstützung der EU-Staaten mit Außengrenzen durch die Gemeinschaft.

Fusionsvertrag

Der am 8. April 1965 unterzeichnete Fusionsvertrag führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom).

Galileo

Das Satellitennavigationssystem Galileo wird derzeit von der EU zusammen mit der Europäischen Weltraumagentur (ESA) entwickelt und dient der verbesserten Versorgung mit Ortungsinformationen. Diese haben enorme Bedeutung im Verkehrs- und Wirtschaftssektor. Galileo ist ein System von 30 Satelliten und Bodenstationen und soll in Konkurrenz zum GPS-System der USA treten. Nach der Definitionsphase (2001) und der Entwicklung der Komponenten sollten eigentlich ab 2006 die Satelliten im Orbit plaziert und schließlich ab 2008 das System in Betrieb genommen werden. Doch durch große Probleme mit dem an der Entwicklung von Galileo beteiligten Wirtschaftskonsortium beschloss die EU für das geplante Flaggschiff der Europäischen Raumfahrtpolitik im Mai 2007 eine Kehrtwende, durch die sich die Umsetzung bis auf weiteres verzögert.

General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)

Das GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) haben 23 Staaten im Jahr 1947 geschlossen, um den Außenhandel der Länder zu fördern und den Welthandel neu zu ordnen. Heute ist es in das System der Welthandelsorganisation (WTO) implementiert und stellt mit weit über 100 Teilnehmerstaaten eines der wichtigsten internationalen Handelsabkommen dar. Im Rahmen des GATT finden Handelsrunden über die Senkung und Abschaffung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen statt. Schon heute lässt sich der Einfluss des GATT-Prozesses daran ablesen, dass die durchschnittlichen Zollsätze von über 40 Prozent auf unter fünf Prozent gesenkt wurden.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Nach jahrzehntelangen Bemühungen um eine Zusammenarbeit der (EG-)Staaten auf politischer Ebene, wurde die GASP erstmals im Vertrag von Maastricht (1992) verankert und im Vertrag von Amsterdam (1997) vertieft. Die GASP erstreckt sich auf alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik, Allerdings gehört sie zu den zwei der drei Säulen der EU, die im Prinzip zwischenstaatliche Angelegenheit bleiben. Die EU-Kommission ist zwar administrativ beteiligt, hat aber kein Initiativrecht. Der Europäische Rat legt die Leitlinien einstimmig fest.

Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)

An fünf Standorten in EUropa unterhält die EU so genannte Gemeinsame Forschungsstellen (auf englisch "Joint Research Centre"). Dort werden eigene Forschungsvorhaben durchgeführt, die die Gemeinschaftspolitik der EU unterstützen sollen, etwa im Bereich Reaktorsicherheit oder bei Prüfungen von Chemikalien für den Umweltschutz. Die GFS in Karlsruhe ist besonders in der Kernforschung aktiv. Die anderen Standorte sind Ispra (Italien), Geel (Belgien), Petten (Niederlande) und Sevilla sowie Brüssel für die Leitung und Koordination.

Generaldirektion (GD)

Die Generaldirektionen sind die organisatorischen Arbeitseinheiten der EU-Kommission für die unterschiedlichen Politikfelder. Viele Generaldirektionen kann man in ihrer thematischen Ausrichtung gut mit den Ministerien auf nationaler Ebene vergleichen.

Generalsekretariat des Rates

Der Begriff klingt nach einer Handvoll Menschen in einem Zentralbüro, aber: so heißt der gesamte Verwaltungsapparat des Ministerrates. Mit Sitz in Brüssel ist das G. das Bindeglied des Rates zu Kommission und Parlament, vertritt den Rat aber auch vor dem EU-Gerichthof. Das G. unterstützt die Arbeit des Rates - und seiner nationalen Mitarbeiter - auf vier Ebenen: bei den zahlreichen Arbeitsgruppen, beim Ausschuss der Ständigen Vertreter, beim Ministerrat und auf der Ebene des Europäischen Rates.

Gesetzgebung

Lange Jahre hatte der Ministerrat bei der Gesetzgebung auf EU-Ebene klar das Sagen. Die wachsende Bedeutung des Europäischen Parlaments machte sich in den letzten Jahren dadurch bemerkbar, dass dem Rat immer mehr die alleinige Entscheidungskompetenz beschnitten wurde. Die Möglichkeit, in der EU gesetzliche Maßnahmen zu initiieren, besitzt allein das dritte der zentralen EU-Organe, die EU-Kommission. Beschließen müssen die EU-Verordnungen oder -Richtlinien dann, je nach Gegenstand in unterschiedlichen Verfahren, das Parlament und der Rat. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben zudem im Rahmen der Gesetzgebung beratende Funktion.

Grundfreiheiten

Der Begriff "Grundfreiheiten" bezeichnet die vier Grundlagen des europäischen Binnenmarktes, nämlich 1. die Arbeitnehmerfreizügigkeit, 2. die Freiheit des Warenverkehrs, 3. die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie 4. die Kapitalfreiheit. Im EG-Vertrag normiert, werden sie vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch Richtlinien, wie die zur Gleichbehandlung, konkretisiert. Um sich als Unternehmen oder Einzelperson auf die sich aus den Grundfreiheiten ergebenden Rechte berufen zu können, muss ein grenzüberschreitendes Element vorliegen, in dem z.B. eine Ware von Italien nach Deutschland verkauft wird oder ein irischer Fußballspieler bei einem Verein in Spanien spielt. Das bedeutet gleichzeitig, dass man sich bei rein nationalen Sachverhalten nicht auf die aus dem EG-Vertrag stammenden Rechte berufen kann und so im Extremfall einem Inländer im Vergleich zu einem anderen EU-Bürger Nachteile entstehen.

Grundrechtecharta

Als Charta bezeichnet man eine für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunde, die eine internationale Verpflichtung aller unterzeichnenden Staaten darstellt. Die Grundrechtecharta der EU wurde 2000 im Rahmen eines Konvents unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog ausgearbeitet und am 7. Dezember 2000 veröffentlicht. Sie besteht aus 54 Artikeln, die sich auf sechs Bereiche verteilen. Neben den klassischen Bürgerrechten, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sichert die Charta auch den Verbraucherschutz (Art. 38), den Datenschutz (Art. 8), das Verbot des reproduktiven Klonens (Art. 3), Rechte des Kindes (Art. 24), Rechte der älteren Menschen (Art. 25) und Behinderten (Art. 26), das Recht auf eine gute Verwaltung (Art. 41).

Grünbuch

Die von der EU-Kommission veröffentlichten Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte über grundlegende politische Ziele in bestimmten Bereichen (etwa Sozialpolitik, einheitliche Währung, Fernmeldewesen) in Gang setzen. Die durch ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Veröffentlichung eines Weißbuches zur Folge haben, in dem konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden.

Gruppe

"Gruppe" ist ebenso wie die Varianten "deutsche Gruppe" und "Europagruppe" ein Brüsseler Fachbegriff für die Zusammenkunft der Europaabgeordneten eines Landes, die derselben Fraktion angehören. Die Christdemokraten nennen es "Europagruppe" bzw. Koordinierungskreis, die Grünen gehen zur "Europagruppe" und die Sozialdemokraten sprechen von deutscher Delegation. In diesem Kreis sitzen beispielsweise die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten mit dem Geschäftsführer und den Mitarbeitern der "deutschen Gruppe" zusammen. Man trifft sich in der Regel einmal während der Fraktionswoche und einmal während der Straßburger Plenarwoche. Diese Zusammenkunft ist so bedeutend, weil hier Partei-Interna besprochen und die Meinungen so koordiniert werden, dass möglichst alle Abgeordneten einer Fraktion eine einheitliche Position vertreten und dieselbe Information an die Bürger weitergeben. Der Begriff "Gruppe" ist aber nicht mit dem Begriff "group" zu verwechseln, der im Englischen auch für Fraktion steht.

Gurkenkrümmung

Der Begriff "Gurkenkrümmung" wird von Kritikern gern als Beispiel für die Überregulierung durch die EU genannt. Ursprünglich geht es dabei um die Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken, die für die jeweiligen Qualitätsklassen unter anderem die maximale Krümmung der Gurken festlegt. Dies dient aber nicht der Schikane sondern hat praktische Gründe, denn so kann einfach und schnell die Anzahl an Gurken in einem ebenfalls genormten Karton festgestellt werden und der Abnehmer kann sich auf die konstante Qualität der Waren verlassen. Die Normierung von Waren und die Einteilung in Klassen sind, so aberwitzig sie für Laien im Einzelfall auch klingen, im internationalen Handel üblich. Ähnliche Klassifizierungen finden sich beispielsweise auch bei Erdbeeren, Melonen und Bananen.

Gymnich-Treffen

Das Gymnich-Treffen ist eine informelle Zusammenkunft der EU-Außenminister. Es wird alle sechs Monate von der jeweiligen Ratspräsidentschaft in ihrem Land organisiert. Teil nehmen die Außenminister, Vertreter der Ratspräsidentschaft und einige EU-Kommissare samt Kommissionspräsident. Seinen Namen hat das Gymnich-Treffen, wie unter anderem auch die Königswinter-Konferenz, von dem Ort, an dem 1974 das erste Treffen stattfand: dem Wasserschloss Gymnich bei Köln. Die Idee zu diesem "politischen Landwochenende" kam vom französischen Staatspräsidenten Georges Pompidou: Fernab der Brüsseler Routinesitzungen sollten die Minister sich so in kleinem Kreis über aktuelle Themen austauschen können. Vom sogenannten Kamingespräch wurde es im Laufe der Zeit aber immer mehr zu einer Großveranstaltung, zu der heute rund hundert Beamte und fast genauso viele Journalisten anreisen.

Harmonisierung

Harmonisierung bezeichnet die Angleichung nationalen Rechts. Soweit dies zum Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich ist, zählt sie zu den Aufgaben der EG (vgl. Art. 3 Abs. 1 h EG). Neben dem Abbau konkreter Behinderungen auf dem Binnenmarkt soll die Harmonisierung in den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Sockel von Rechtsvorschriften schaffen, der Behinderungen von vorne herein vermeidet. Die EG kann nationales Recht entweder durch primäres Gemeinschaftsrecht und Verordnungen bzw. durch Richtlinien harmonisieren. Letztere können beispielsweise einheitliche Zielvorgaben oder europäische Mindeststandards setzen, die gegenseitige Anerkennung von nationalem Recht vorschreiben (s. Herkunftslandprinzip) oder einheitliche technische Normen bestimmen. Unabhängig hiervon geschieht Harmonisierung auch durch völkerrechtliche Verträge, durch Angleichung der Lebensverhältnisse, oder durch eine zunehmende Europäisierung der Juristenausbildung.

Haushalt

Die EU-Haushaltsmittel werden, im Gegensatz zu den Mitteln der nationalen Haushalte, von den Mitgliedstaaten erhoben und der EU zur Verfügung gestellt. Die EU darf keine Steuern erheben und auch keine Schulden machen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine eigenständige Einnahmequelle der EU sind die Zölle aus Drittländern. Der Entwurf für jeweils ein Haushaltsjahr wird von der EU-Kommission aufgestellt und vom Europäschen Parlament verabschiedet. Längerfristig (für etwa sieben Jahre) wird aber die Finanzielle Vorrauschau geplant.

Herkunftslandprinzip

siehe: Ursprungslandprinzip

Hoheitsgebiet der EU

Im Allgemeinen versteht man unter einem Hoheitsgebiet eine geografisch klar umrissene Fläche, in der die Regierung eines Staates Regierungsgewalt ausübt. Das Hoheitsgebiet der EU umfasst gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags die Kerngebiete aller Mitgliedstaaten sowie die französischen überseeischen Departements (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion), die Azoren, Madeira (zu Portugal) und die Kanarischen Inseln (zu Spanien). Eine Reihe weiterer Gebiete, beispielsweise Grönland, die Falklandinseln, Bermuda und das Britische Antarktis-Territorium, sind mit der EU assoziiert. Genaue Zollbestimmungen für die unterschiedlichen Gebiete hat der Rat 1992 in der Verordnung 2913/92 (Zollkodex) festgelegt.

Hoher Vertreter für die GASP

Um der EU auf der internationalen Bühne ein Gesicht zu geben, hat man das Amt des Hohen Vertreters für die GASP eingerichtet. Seit Oktober 1999 hat der Spanier Javier Solana dieses Amt inne. Zusammen mit der "Troika" vertritt er die EU im Ausland. Geschaffen hat dieser Posten 1999 der Vertrag von Amsterdam. Der Hohe Vertreter für die GASP ist zugleich Generalsekretär des Europäischen Rates und Vorsitzender desselben im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sollte die EU-Verfassung doch noch ratifiziert werden, wird der Hohe Vertreter durch den Außenminister der EU ersetzt werden. Dieser wäre auch Kommissionsmitglied und Vizepräsident der Kommission mit entsprechend erweiterten Kompetenzen.

Hughes-Verfahren

Manchmal kommt die Konferenz der Ausschussvorsitzenden bei der Vergabe eines Berichts zu dem Schluss, dass er inhaltlich zwei oder mehr Ausschüsse des Europäischen Parlaments fast zu gleichen Teilen berührt ("almost equal interest"). Weil es aber immer genau einen federführenden Ausschuss gibt und alle weiteren beteiligten Ausschüsse das Etikett "mitberatend" tragen, hat man sich im Europäischen Parlament 1995 dazu entschlossen, ein spezielles Verfahren einzuführen. Es wird in der Praxis nach dem Berichterstatter des ersten so behandelten Themas "Hughes-Verfahren" genannt, offiziell fungiert es unter der Bezeichnung "enhanced cooperation". Hierbei hat der federführende Ausschuss dem fast gleichgewichtigen mitberatenden Ausschuss mehr Rechte einzuräumen als normal. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der beiden betroffenen Ausschüsse (zum Beispiel: Verkehrs- und Umweltausschuss) verständigt sich auf die Grundzüge des Berichts und stimmt den Terminkalender für die Erstellung des Berichts gemeinsam ab (was sonst nämlich oft zu einem Zeitproblem für die mitberatenden Ausschüsse führt). Die Stellungnahme des mitberatenden Verkehrsausschusses, bzw. seine Änderungsanträge zu dem entsprechenden Bericht werden vom federführenden Umweltausschuss nochmals abgestimmt und somit je nach Mehrheit in den Bericht des Ausschusses einbezogen.

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