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EU SERVICE
Das Glossar der EU-Fachbegriffe
Wir erklären die wichtigsten Begriffe rund um das Thema EU. Die Erläuterungen sind mit Links versehen, die zur passenden Website bzw. zu weiteren Schlagwörtern innerhalb des Glossars führen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs.
Begriffe, die mit Q oder R anfangen
- Passerelle-Klausel.
- Petitionsrecht.
- PHARE.
- Politik des leeren Stuhls.
- Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK). .
- Primäres Gemeinschaftsrecht.
- Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
- Privilegierte Partnerschaft.
- Qualifizierte Mehrheit.
- Quästoren.
- Rat der Europäischen Union.
- Rat der Gemeinden und Regionen Europas.
- Rat der Ostseestaaten.
- Ratspräsidentschaft.
- REACH.
- Regierungskonferenz.
- RegLeg.
- Resolution.
- Richtlinie.
- Römische Verträge.
Passerelle-Klausel
Im Entwurf der EU-Verfassung hat man die qualifizierte Mehrheit nicht auf so viele Bereiche ausdehnen können wie beabsichtigt. In vielen Fällen muss weiterhin einstimmig beschlossen werden, auch wenn dies in einer erweiterten EU von den meisten Beteiligten als ineffizient angesehen wird. Als Kompromiss gibt es in der Verfassung ein "Vereinfachtes Änderungsverfahren" (Art. IV-444), das Passerelle-Klausel (oder ganz auf Deutsch: Brückenklausel) genannt wird. Es erlaubt den im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs die Einstimmigkeit, mit der anschließend der Ministerrat eine konkrete Vorlage beschließen müsste, zugunsten der qualifizierten Mehrheit aufzuheben. Zwei wichtige Einschränkungen: Das EP und auch die nationalen Parlamente können sich derart erfolgten Beschlüssen widersetzen. Und der Europäische Rat muss die Aufhebung der Einstimmigkeit selbst einstimmig beschließen...
Petitionsrecht
Seit dem Vertrag von Maastricht (1993) ist es jedem Bürger mit einem Wohnort in der EU möglich, eine Petition (lat. petitio = der Angriff, das Ersuchen) an das Europäische Parlament zu richten (Artikel 20c EUV). Eine Petition kann als Beschwerde oder Bitte abgefasst sein. So kann die Petition eine Aufforderung an das Parlament, bzw. an seinen Petitionsausschuss, darlegen, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Der Gegenstand einer Petition muss im Zusammenhang mit den Aufgabenfeldern der EU stehen. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen können, wenn sie ihren Sitz in der EU haben, das Petitionsrecht beanspruchen. Bezieht sich ein Anliegen allerdings auf die Amtsführung der Organe oder Institution der EU, sollte dieses an den Bürgerbeauftragten der EU gerichtet werden. Die Zulassung einer Petition ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte.
PHARE
Bereits 1989 gegründet, bildete PHARE (aus dem englischen "Poland and Hungary: Aid for Restructuring of the Economies"), was im Französischen gleichzeitig "Leuchtturm" bedeutet, den Hauptpfeiler der finanziellen Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Länder im Rahmen des EU-Beitritts. Gefördert wurden, wie bei den "Schwesterfonds" ISPA und SAPARD, auch Projekte in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Rumänien, Slowenien und der Slowakei. Schwerpunkte der PHARE-Förderung sind der Aufbau der Verwaltungsinstitutionen, die Einführung europäischer Vorschriften und Investitionen in die Modernisierung der Industrie. Ziel ist es, den Beitrittsländern eine Beteiligung am Binnenmarkt und der traditionellen Strukturförderung der EU zu ermöglichen. In der Förderperiode 2000-2006 standen jährlich rund 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
- europa-digital: Die Regionalpolitik im Dschungelbuch
- Link ins Internet: Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee bei SCADPlus.
- europa-digital: Unser Dossier "Die EU und die Türkei"
- Link ins Internet: Der Beschluss der CDU/CSU zu Türkei und EU
- Link ins Internet: Rat der Gemeinden und Regionen Europas
- Link ins Internet: Website des Rates der Ostseestaaten (CBSS; engl.)
- europa-digital: Die Reihenfolge der EU-Ratspräsidentschaften bis 2020
- Link ins Internet: www.RegLeg.org
- Link ins Internet: 50 Jahre Römische Verträge
Politik des leeren Stuhls
Von Juli 1965 bis Januar 1966 boykottierte die französische Regierung die Sitzungen des Ministerrats. Dies lähmte die politischen Entscheidungsprozesse der europäischen Institutionen und stürzte die damalige EG in eine tiefe Krise. Mit dieser Politik des leeren Stuhls, die auf Weisung des damaligen Staatspräsidenten Charles de Gaulle zustande gekommen war, protestierte Frankreich gegen die bevor stehende Einführung der qualifizierten Mehrheit als Abstimmungsprinzip im Rat. Der Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 beendete schließlich diese ungewöhnliche Form der Politikverweigerung.
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)
Das PSK ist ein politisches Gremium, das dem Europäischen Rat im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuarbeitet. Als zentrale Koordinierungsinstanz für alle Aspekte der GASP und der ESVP wird ihm die Rolle eines "Motors" zugeschrieben. Es tagt als "Brüsseler PSK" zweimal wöchentlich mit den Botschaftern oder den Politischen Direktoren der nationalen Außenministerien. Der Hohe Vertreter der GASP kann den Vorsitz des PSK führen. Im Entwurf für die EU-Verfassung wird auf Grund des Einspruchs der kleinen Mitgliedstaaten für den PSK-Vorsitz das Modell der Rotation des Vorsitzes der EU-Ratspräsidentschaft übernommen.
Primäres Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht der EU setzt sich zusammen aus primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht. Das primäre Gemeinschaftsrecht umfasst die grundlegenden Verträge der EU, z.B. der EG-Vertrag und die Verträge von Amsterdam und Maastricht (der EU-Vertrag), sowie deren Anhänge und Protokolle. Das p.G. legt die Grundordnung der EU fest. Inbegriffen sind auch allgemeine Rechtsgrundsätze, wie die vom EuGH verbindlich formulierten Grundrechte, oder objektive rechtstaatliche Prinzipien, z.B. der Grundsatz der Rechtssicherheit, die Charta der Grundrechte und das Demokratieprinzip.
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Wie in einem Staat, müssen auch innerhalb der EU die Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten abgegrenzt werden. Dies erfolgt nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das seine gesetzliche Grundlage besonders in den Artikeln 5 I und 249 des EG-Vertrags hat. Dieses Prinzip besagt, dass die EU nur dann Rechtsnormen erlassen darf, wenn die Verträge sie ausdrücklich zum Handeln ermächtigt. Somit ist es ihr nicht möglich, ohne Zustimmung der Gemeinschaft neue Kompetenzen an sich zu ziehen. Die so genannte Rechtssetzungsbefugnis verbleibt dann bei den Mitgliedsstaaten. In Abgrenzung dazu soll das in Art. 5 II EGV festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip einer ausufernden Regelungsgewalt der EU entgegenwirken. Das bedeutet, dass für den Fall konkurrierender Kompetenzen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten die EU nicht einfach legislativ tätig werden darf, sondern ihr Eingreifen rechtfertigen muss, etwa dadurch, dass die Mitgliedstaaten die Aufgaben allein nicht mehr vernünftig wahrnehmen können.
Prinzip der Verstärkten Zusammenarbeit
Bei dem P. kooperieren mindestens acht EU-Mitglieder in einem Politikbereich. Durch diese Zusammenarbeit soll jeweils ein höheres Integrationsniveau in dem spezifischen Bereich erreicht werden als es mit allen Ländern möglich ist. Damit soll die Handlungsfähigkeit der EU mit Hilfe flexibler Lösungen gesichert werden. Zudem erhöhen Erfolge mit dem P. die Bereitschaft der anderen Länder, sich zu integrieren und so die EU langfristig stärker zu vergemeinschaften. Die noch nicht ratifizierte EU-Verfassung fördert explizit dieses Mittel, das etwa beim Schengen-Abkommen und bei der Euro-Einführung erfolgreich angewendet wurde. Eingeführt wurde das P. im Amsterdamer Vertrag 1997, heute steht der maßgebliche Passus in Art. 43g des Vertrags von Nizza.
Privilegierte Partnerschaft
Seit Herbst 2005 führt die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Im Vorfeld gab es heftige Diskussionen, ob die Türkei tatsächlich als Perspektive den Beitritt oder nur eine privilegierte Partnerschaft angeboten bekommen sollte, und diese Diskussion währt weiter fort. Die Idee hinter dieser Partnerschaft ist eine wirtschaftliche und politische Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, im Kern mit der Schaffung einer "alle Gütergruppen umfassenden Freihandelszone" und der Intensivierung der Zusammenarbeit in wichtigen Politikfeldern. Ausgeschlossen werden soll aber die für viele EU-Bürger beunruhigende Möglichkeit, dass sie Türkei jemals ein gleichberechtigtes Mitglied der Union wird. Die p.P. wird von der deutschen CDU propagiert, findet aber auch in anderen Ländern, besonders Frankreich und Österreich breite Unterstützung. Die türkische Regierung lehnt die Möglichkeit einer p. P. von Anfang an vehement ab.
Qualifizierte Mehrheit
Der Ministerrat entscheidet entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit. Bei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit hat jedes Land eine Stimme. Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit haben seit dem 1. Januar 2007 Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien je 29, Spanien und Polen je 27, Rumänien 14, die Niederlande 13, Belgien, Griechenland, Tschechien, Ungarn und Portugal je 12, Bulgarien, Österreich und Schweden je 10, Dänemark, Finnland, die Slowakei, Litauen und Irland je 7, Lettland, Slowenien, Luxemburg, Estland und Zypern je 4 und Malta 3 Stimmen. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit kommen zu Stande, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine Zwei-Drittel-Mehrheit) zustimmt und wenn mindestens 258 (von 345) befürwortende Stimmen abgegeben werden. Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat fordern, dass überprüft wird, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Ist das nicht der Fall, ist der Beschluss abgelehnt. Die Fälle der Abstimmungen mit Mehrheitsentscheidung sind in den vergangenen Jahren durch neue Bestimmungen (EEA, EU-Vertrag) stetig gestiegen.
Quästoren
Die Quästoren sind Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die mit Finanz- und Verwaltungsaufgaben beauftragt sind und das Bindeglied zwischen der Parlamentsverwaltung und den Abgeordneten darstellen. Nach der Wahl des Parlamentspräsidenten zu Beginn einer Legislaturperiode wählen die Europaparlamentarier aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung sechs Quästoren in das Parlamentspräsidium, in dem sie beratende Stimmen haben.
Rat der Europäischen Union
Offizielle Bezeichnung für den Ministerrat. Da dies aber leicht verwechselt werden kann mit dem Europäischen Rat oder mit dem Europarat, bevorzugen wir den Begriff Ministerrat und erklären alles weitere dort.
Rat der Gemeinden und Regionen Europas
Der RGRE ist eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und als solche nicht mit dem Ausschuss der Regionen zu verwechseln. Im RGRE sind 44 nationale Kommunalverbände aus 31 europäischen Ländern (Sektionen) zusammengeschlossen. Der RGRE repräsentiert auf diese Weise in ganz Europa etwa 100.000 kommunale Gebietskörperschaften. Der RGRE hat seinen Sitz in Paris und ist seit 1995 mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten. Er trägt damit der zunehmenden Bedeutung der europäischen Gesetzgebung für die Kommunen und Regionen Europas Rechnung.
Rat der Ostseestaaten
Der Rat der Ostseestaaten ist ein politisches Forum, das den Regierungen der elf Mitgliedstaaten zur regionalen Zusammenarbeit untereinander sowie mit der Europäischen Kommission dient. Er ist kein EU-Organ, arbeitet aber, da die Europäische Kommission Mitglied des R. ist, eng mit ihr zusammen. Neben den neun Anrainerstaaten, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Russland und Schweden zählen komischerweise auch Island und Norwegen zu den Mitgliedern. Der R. wird von den Regierungen flexibel eingesetzt, um politische Ziele festzusetzen, Handlungspläne zu entwerfen und Projekte einzuleiten. Zudem fungiert er als Forum für den Ideenaustausch, was regionale Themen mit gemeinsamen Interessen angeht. Durch die Arbeit des R. sind seit 1992 regionale Barrieren für Handel und Investitionen gefallen, die nukleare Sicherheit im Ostseeraum wurde verbessert und die Demokratie gestärkt. Bekannt ist der R. vor allem unter dem englischen Kürzel CBSS, für "Council of the Baltic Sea States".
Ratspräsidentschaft
Dies ist der gängigste Begriff für die Präsidentschaft der EU und meint den Vorsitz in der Europäischen Union, der alle sechs Monate auf ein anderes Mitgliedsland wechselt. Die Regierungsmitglieder des Landes, das die Präsidentschaft innehat, bestimmen die Tagesordnung und leiten die Sitzungen des Ministerrats. Da sie die EU bei offiziellen Anlässen innerhalb und außerhalb repräsentieren, arbeitet das Mitgliedsland mit dem hohen Vertreter und seinem Nachfolger in der Präsidentschaft zusammen; sie bilden die so genannte Troika.
Regierungskonferenz
Bezeichnung für eine Konferenz von Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung grundlegender Änderungen an den zentralen Verträgen der EU. Die Regierungskonferenz 1991 hat den Vertrag von Maastricht, die Regierungskonferenz 1996/97 den Vertrag von Amsterdam, die Regierungskonferenz 2000 den Vertrag von Nizza, die Regierungskonferenz 2003/2004 die vom Europäischen Konvent vorbereitete EU-Verfassung und die Regierungskonferenz 2007 den Vertrag von Lissabon ausgearbeitet.
RegLeg
RegLeg ist ein informeller Zusammenschluss von Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen in Europa. Zu ihnen gehören Regionen aus Belgien, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Finnland und Großbritannien. Ziel dieses Zusammenschlusses ist, die Rolle dieser Regionen innerhalb der Europäischen Union zu stärken und sie als Träger von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu vertreten. Ebenso wichtig ist die Netzwerkbildung untereinander. RegLeg geht auf regionale Kooperationen im Vorfeld der Erklärung von Laeken 2001 zurück und konnte im Verfassungskonvent fünf von sechs Vertretern des Ausschusses der Regionen stellen.
Resolution
Resolutionen kennt man im politischen Zusammenhang vor allem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Aber auch in der EU hört man immer wieder, dass "Resolutionen verabschiedet" werden, besonders im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat. Da diese Resolutionen auf EU-Ebene offiziell Entschließungen heißen, folgt die inhaltliche Erklärung unter dem Stichwort Entschließung.
Richtlinie
Sie ist das wichtigste Mittel im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Eine Richtlinie der EU ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist (in der Regel: alle), verbindlich. Allerdings bleibt den einzelnen Staaten die konkrete Wahl der Form und Mittel überlassen. Wenn sich ein Mitgliedstaat zu lange Zeit lässt, um eine Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, wozu sie in der Regel zwei Jahre Zeit hat, kann die EU-Kommission es schließlich beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
Römische Verträge
Die Römischen Verträge sind die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) sowie deren Zusatzprotokolle. Sie wurden in Rom am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Wichtigster Vertrag ist der EWG-Vertrag - seit 1993 umbenannt in EG-Vertrag. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
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