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Fit für Brüssel
SIS und Mutuelle - die böhmischen Dörfer der belgischen Krankenversicherung
Von Theres Gniwotta, 10. September 2009
Ist bei kurzen Aufenthalten in Brüssel eine vorübergehende Versicherung durch eine zusätzliche Auslandkrankenversicherung oder die deutsche Krankenversicherung noch praktikabel, lohnt sich bei längeren Aufenthalten ein Blick auf das belgische Krankenversicherungssystem. In Belgien ist ein Versicherungsschutz in jedem Fall Pflicht. Er setzt sich in der Regel aus drei Komponenten zusammen, einer Pflichtversicherung, einer optionalen Mutuelle und einer weiteren freiwilligen Krankenversicherung. Je nach Umfang der zusätzlich abgeschlossenen Krankenversicherungen reduziert sich der Eigenanteil an den Behandlungs- und Medikamentenkosten.
Wer in Belgien arbeitet, wird direkt bei der belgischen Sozialversicherung aufgenommen, die 13,07 % des Bruttolohns als sogenannten Arbeitnehmerbeitrag erhält. Der Arbeitgeber muss auch seiner Pflicht nachkommen und zahlt weitere 32 % des Bruttolohns als Arbeitgeberbeitrag. Die belgische Sozialversicherung nennt sich „Landesamt für soziale Sicherheit“ (LSS) oder „Office National de Sécurité“ (ONSS). Durch die Beiträge wird nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch die Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgedeckt. Selbstständige und Freiberufler haben es etwas schwerer: Sie müssen sich selbstständig bei einer Sozialkasse für Selbstständige versichern. Beide Systeme übernehmen in der Regel nur einen Teil der Behandlungskosten. Den Rest müssen die Versicherten aus eigener Tasche bezahlen oder eine Zusatzversicherung abschließen.
Versicherung Nummer 2 - die Mutuelle
Da die Sozialversicherung nur ein Teil der Gesundheitskosten übernimmt, sollte man sich auf jeden Fall noch bei einer Krankenkasse versichern, einer sogenannten Mutuelle. In Belgien gibt es viele Krankenkassen, zwischen denen man wählen kann - Betriebskrankenkassen, christliche, liberale, neutrale und sogar sozialistische Kassen.
Wird man krank, ist es nämlich die Mutuelle die den Arztbesuch, die Medikamente oder auch den Krankenhausaufenthalt bezahlt. Meist rechnet der Arzt die Behandlung direkt mit dem Patienten ab und dieser muss sich das Geld bei seiner "mutuelle" wiederholen. Je nach "mutuelle" dauert die Erstattung länger oder kürzer. Zusätzlich muss jeder Patient eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten tragen. Diese wird von der mutuelle nicht erstattet.
Die jährlichen Beiträge für die Mutuelle sind im Vergleich zu Deutschland sehr niedrig. Auch die Leistungen der Mutuelle ähneln sich stark. Familienmitglieder wie der Partner oder minderjährige Kinder sind kostenlos mitversichert, wenn sie nicht arbeiten. Wer sich bei einer Mutuelle anmelden will, muss unter anderem eine Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers vorlegen können. Wer nicht mindestens sechs Monate vor dem Beitritt bei einer anderen Person mitversichert oder in Deutschland gesetzlich versichert war, muss sechs Monate warten, bevor er die "Mutuelle" nutzen kann.
Jedes Mitglied einer Mutuelle erhält eine Art Krankenversicherungskarte. In Belgien nennt man die Versicherungskarte SIS-Karte (Système d´Information Sociale), die man sowohl für den Arztbesuch als auch bei der Apotheke braucht. Sie enthält wichtige Daten wie den Namen, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und die Nummer der entsprechenden Mutuelle.
Eigenanteil reduzieren
In Belgien werden die ärztlichen Behandlungen in 18 Kategorien eingeteilt, die in verschiedenem Umfang erstattet werden. Da die Rückerstattung durch die Mutuelle meistens nicht sonderlich hoch ausfällt, versichern sich viele Belgier zusätzlich. Das kann man natürlich auch als Ausländer tun, wenn man die Eigenbeteiligung besonders gering halten will. Die Eigenbeteiligung heißt in Belgien übrigens „ticket modérateur“ oder „quot-part-personnelle“.
Die Quittungen von Ärzten sollte man sorgfältig abheften und kopieren. So kann man den Papierkram einmal oder zweimal pro Halbjahr gesammelt an die Mutuelle schicken. Wenn man nicht allzu viel Bürokratie zu Hause haben möchte, kann man die Rechnungen für Medikamente vom Apotheker an die Krankenkasse schicken lassen. Das geht allerdings nur, wenn man immer zum selben Apotheker geht. Rechnungen für einen Krankenhausaufenthalt sendet das „l´hopital“ selbst an die Versicherung. Wenn man eine Zusatzversicherung hat, gibt die Mutuelle eigentlich die Informationen eigenständig an diese weiter. Den Erstattungsbetrag bekommt man dann auf das Konto überwiesen.
Nun will man natürlich auch wissen, welche Kasse die richtige ist. Am besten ist es, den Arbeitgeber zu fragen oder Bekannte, die in Belgien leben und Erfahrungen mit ihren Mutuelles gemacht haben.
Unbedingt sollte man vorab mit seiner Krankenkasse in Deutschland das optimale Vorgehen besprechen, egal ob man Mitglied der Gesetzlichen oder einer Privaten Krankenkasse ist. Wichtige Fragen sind zum Beispiel, ob man den Vertrag mit der deutschen Krankenversicherung kündigen soll und ob man nach der Rückkehr nach Deutschland wieder in die Krankenversicherung aufgenommen wird. Auch die Frage nach den Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung in Deutschland muss vorab mit seiner Versicherung geklärt werden.
Die Autorin Theres Gniwotta, Studentin für Wirtschaft und Journalismus, ist derzeit beim europäischen Monetos-Portal tätig.
Fit für Brüssel
Übersicht
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